Ich hab – wie man das so macht in diesen modernen Zeiten – mal was online bestellt. Lieferung per DHL, heute irgendwann, kein Problem. Als ich dann von der Arbeit heim kam, war da kein Paket. Auch nix im Briefkasten. Macht nix, denk ich mir, wird halt morgen kommen. Man kann ja – moderne Zeiten und so – per Sendungsverfolgung schnell herausfinden, wo das Paket denn ist. Gesagt, getan, nicht schlecht gestaunt. Denn DHL behauptet steif und fest, das Paket sei ausgeliefert. Und zwar an mich. Persönlich.
Um 14:50 Uhr also, wo ich – durch Zeugen belegbar – 30km Luftlinie im Büro gesessen und gearbeitet hab.
Als Jurist frage ich mich natürlich zuallererst wie die rechtliche Situation aussieht.
Zivilrechtlich dürfte es einfach sein: Mein Anspruch gegen den Verkäufer besteht bis ich das Paket tatsächlich bekomme. Wenn DHL es sonstwo hinbringt, dann muss der Verkäufer dafür sorgen, dass DHL es zu mir bringt.
Interessant ist, ob ein solches Verhalten nicht auf strafrechtlich relevant sein könnte. Würde der Paketbote auf einem Zettel für mich unterschreiben, dass ich das Paket bekommen habe, dann wäre das relativ eindeutig eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB). Nur hat der Paketbote ja kein Papier mehr, sondern ein kleines Gerät, auf dem man den Empfang der Sendung mit einer Unterschrift bestätigen soll. Spontan würde mir hierfür der § 269 StGB einfallen. Dann ist jedoch die Frage: Hat er für mich in meinem Namen oder in seinem Namen unterschrieben? In ersteren Fall wird ein Speichern falscher beweiserheblicher Daten zu bejahen sein, da es sich ja (bei Papier und Stift) um eine gefälschte Urkunde handeln würde. In letzteren Fall wäre es wohl nur ein Fall einer schriftlichen Lüge, wenn er quasi bestätigt, er habe das Paket mir übergeben. Dann wäre natürlich eine Prüfung des § 263 StGB gegenüber dem Verkäufer anzudenken, wenn damit vorgetäuscht werden soll, dass die Lieferung erfolgt ist und somit keine Schadensersatzansprüche bestünden.
Nur bei der Suche nach meinem Paket hilft mir das auch nix… :-/