Faustschlag ins Gesicht von gefesselter Frau = 10 Monate auf Bewährung für Münchner Polizisten

Im Fall Teresa Z., bei dem ein Polizist einer gefesselten Frau einen Faustschlag ins Gesicht verpasst hatte, hat das Amtsgericht München heute das Urteil gefällt: 10 Monate auf Bewährung und 3000 Euro Geldstrafe. Wer nicht (mehr) weiß, um was es geht, den kann ich auf diesen alten Blogbeitrag verweisen.

Meine Meinung: Klar, Polizisten sind auch nur Menschen, sie können auch mal sauer werden, wenn sie angespuckt werden. Aber sie sind nunmal auch Repräsentanten des Staates, sie dürfen nach Recht und Gesetz  Gewalt ausüben, die anderen verboten ist. Also sind sie an einem höheren Standard zu messen als normale Straftäter. § 340 StGB bringt dies zum Ausdruck, in dem die Mindeststrafe für Körperverletzung im Amt bei 3 Monaten liegt, während bei § 223 StGB Geldstrafe möglich ist. 10 Monate sind am unteren Ende des Strafrahmens und sind wohl vor allem deshalb verhängt worden, weil ab 1 Jahr automatisch die Entfernung aus dem Polizeidienst folgt. Ob dies gerecht war, mag der Bürger zu Recht bezweifeln, vor allem da der betroffene Polizist bereits einmal aufgefallen war, als er einer Schwangeren den Kopf gegen ein Autodach gestoßen haben soll. Das Ermittlungsverfahren damals wurde jedoch eingestellt. Dennoch wird man sich fragen, ob es Sinn macht, eine Strafe zu wählen, die dessen Verbleib im Polizeidienst sichert. Es kann nämlich auch das Signal senden, dass solche Taten keine gravierenden Folgen haben und daher die Probleme von Korpsgeist und falsch verstandener Loyalität bei der Polizei noch verstärken.
Man wird zum Beispiel sehen müssen, ob der damalige Münchner Polizeipräsident – jetzt Landespolizeipräsident! – Wilhelm Schmidbauer sich für seine Äußerung entschuldigt, als er meinte, die Tat sei “konsequent” gewesen. Ich würde persönlich keine großen Hoffnungen darin hegen…

Lesehinweis: Teresa Z. und der falsch verstandene Korpsgeist

Peter Fahrenholz hat auf sueddeutsche.de einen guten Artikel zu Polizeigewalt im Allgemeinen und zum Fall Teresa Z. im Besonderen veröffentlicht mit dem Titel “Falsch verstandener Korpsgeist“.

Für diejenigen, die Münchner und bayerische Nachrichten nicht verfolgen: Im Fall Teresa Z. geht es darum, dass die genannte Dame – im Rahmen eines Streites mit ihrem Freund – auf die Polizeiwache München-Au mitgenommen wurde. Dort sei sie, laut Polizei, ausgerastet und sei fixiert werden müssen. In diesem Zustand, von mehreren männlichen Polizisten festgehalten, habe sie einen davon bespuckt, was dieser als so schweren Angriff ansah, dass er ihr mehrmals mit dem Faust ins Gesicht schlagen musste bis ihre Nase gebrochen war – aus Notwehr wie er meint. Der Rest der Polizei war bemüht, das Opfer zu diskreditieren, auch der Polizeipräsident und der Innenminister spielten dieses Spiel mit. Da wurden Drogenverbindungen gesucht, psychische Probleme unterstellt und Medienkontakte ausgeforscht. Die Staatsanwaltschaft München I hat dennoch Anklage gegen den Polizisten erhoben, was schon einmal positiv klingt. Fraglich ist nur, ob das auch entsprechende Konsequenzen hat, so scheint die Anklage selbst stellenweise ungenau und fehlerhaft zu sein – und nicht einmal die Aussage des Opfers zu enthalten.

Alles in allem ist der Fall also einer, bei dem die Münchner – und bayerische – Polizei sich nicht mit Ruhm bekleckert hat. Viele Pannen, die Weigerung Fehler einzugestehen und zu verfolgen und falscher Korpsgeist zerstören das Vertrauen in die Polizei, das in einem Rechtsstaat unbedingt nötig ist. Dann auch noch den Wilhelm Schmidbauer, der wie kaum ein zweiter für solches Verhalten steht, zum Landespolizeipräsidenten befördern zu wollen, bedeutet nicht nur den Bock zum Gärtner zu machen, sondern würde auch das falsche Signal senden, dass solches Verhalten von oberster Stelle sanktioniert wird.