Keine bundesdeutsche “Herdprämie” – BVerfG kippt CSU-Projekt Betreuungsgeld

alter-ofen

Mit Urteil vom 21.07.2015 – Az. 1 BvF 2/13 – hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz über die umstrittene “Herdprämie”, wie das 2013 auf Betreiben der CSU eingeführte Betreuungsgeld gern genannt wird, für verfassungswidrig erklärt.
Die Nichtigkeit betrifft die durch dieses Gesetz eingeführten §§ 4a bis 4d BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz).

Grund für die Verfassungswidrigkeit waren aber nicht die vielen sachlichen Gründe, die es unsinnig erscheinen zu lassen, gerade diejenigen zu belohnen, die sich der frühkindlichen Integration widersetzen oder mögliche Verletzungen von Grundrechten, sondern schlicht und einfach, dass der Bund hierfür nicht zuständig war. Art. 74 I Nr. 7 GG erlaubt zwar solche Regelungen, aber gem. Art. 72 II GG nur, wenn und soweit “die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.” Dies sahen die Karlsruher Richter nicht als gegeben an.

Um  die entscheidende Frage haben sich die Richter mit dieser Entscheidung daher “drücken” können:

Deutsche Rentenvernichterung

Letztes Jahr war zu lesen, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Rekord-Rücklagen gebildet hat. Gestern hat beim SG München ein Fall seinen Abschluss gefunden, den ich mir nur so erklären kann, dass der zuständige Mitarbeiter der DRV offensichtlich meinte, es sei seine Aufgabe, die vorig erwähnten Rekord-Rücklagen durch das Provozieren von Kosten für völlig unnötige Prozesse zu schmälern.

Es ging in der Sache wie so oft um die Statusfeststellung nach § 7a SGB IV. Die DRV hat – vollkommen auf Auto-Textbaustein-Pilot – das Vorliegen einer Beschäftigung bejaht. In der Sache ging es um eine selbstständig tätige Krankenschwester, die bei Bedarf Ärzte bei ambulanten Operationen unterstützt.

Es wurde Widerspruch eingelegt und u. a. dargelegt, dass

  • die Damen zwei Angestellte hat, diese frei einsetzen kann, um ihre Aufträge zu erfüllen,
  • sie frei entscheiden kann, ob sie einen Auftrag annimmt,
  • ihre Tätigkeit weitergeht, wenn die OP zu Ende ist und die Ärzte schon weg sind,
  • sie die Betriebsmittel selbst stellt, einen eigenen Dienst-Pkw hat und ein eigenes Büro,
  • sie das volle Betriebsrisiko dafür trägt, wenn sie mal einen Einsatz nicht erfüllen kann und genauso nicht bezahlt wird, wenn ein Einsatz kurzfristig entfällt
    und
  • sie für mindestens 5 verschiedene Ärzte arbeitet mit denen sie jeweils unterschiedliche Bezahlungen ausgehandelt hat.

Die DRV zeigte sich hiervon unbeeindruckt und erließ einen Widerspruchsbescheid. Dessen Rechtsausführungen fasste der Vorsitzende Richter im gestrigen Termin sinngemäß als “nicht mit der Rechtsordnung in Einklang zu bringen” und “vollkommen lebensfremd” zusammen und geißelte die Praxis, mit Textbaustein-Bescheiden Existenzen wirtschaftlich zu zerstören. Dem Terminsvertreter der DRV blieb nichts anderes übrig als einzuräumen, dass das eindeutig falsch beurteilt wurde und erkannte die Tätigkeit der Krankenschwester als selbstständig an. Die außergerichtlichen Kosten trägt die DRV damit dann auch noch.

Das war natürlich schön zu hören, aber die Klage war aus dem August 2014. An der Mahnung wegen Existenzvernichtung des Vorsitzenden ist also wohl was dran…

“Können wir leider keine Auskunft geben”

Bürgschaften von Behörden sind ein beliebter Weg, bedürftigen Mietern die Stellung einer Kaution zu ersparen. Problematisch wird das nur dann, wenn der Vermieter – weil der Mieter auszieht ohne gezahlt zu haben – sein Geld von der Behörde haben will.

In einem solchen Fall haben wir der Behörde ein längeres Schreiben geschickt, dass alle Schulden enthielt und zur Zahlung aufgefordert. Zurück kam ein Textbaustein: “Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir über den Sachverhalt leider keine Auskunft geben.”

Ich wollte anrufen und der Sachbearbeiterin erklären, dass eine Zahlungsaufforderung kein Auskunftsverlangen ist, aber diese hat nur von 8.00-9.00 Uhr Telefonsprechzeit. Wahrscheinlich weil sie weiß, dass die Post bei den meisten Leuten nicht so früh eingeht…