NSU-Prozess: Saal-Probleme, Teil ∞, und das Kreuz mit dem Kreuz

Im heutigen Fortsetzungstermin des NSU-Prozess wiederholen die Verteidiger von Beate Zschäpe etwas, das (fast) alle Medien und Politiker des Landes schon getan haben: Sie fordern einen größeren Saal. Die Chancen, dass ein entsprechender Antrag der Verteidigung erfolgreich sein wird, sind wohl mit ca. +/- 0% zu bewerten. Das Gericht könnte dem Antrag nur stattgeben, wenn ein größerer Saal verfügbar wäre, was gerade nicht der Fall ist. Auch dann wären es natürlich dazu nicht verpflichtet, da sich weder aus dem Grundgesetz noch aus § 169 GVG eine bestimmte Größe des Saals ablesen lässt. Der Antrag ist daher wohl nur gestellt worden, um a) das Verfahren zu verzögern und b) für eine Revision sicher zu gehen, dass es nicht an formellen Fehlern scheitert.

Einer der Nebenkläger will derweil das Holzkreuz aus dem Saal entfernen lassen. Die Bayern sind ja grundsätzlich etwas hartnäckig was ihre Kreuze in Sälen und Klassenzimmern angeht (vgl. nur BVerfGE 93, 1), für Gerichtssäle hat das Bundesverfassungsgericht jedoch bereits in den 1970er-Jahren in BVerfGE 35, 366 entschieden, dass “[die] Weigerung […] eine mündliche Verhandlung in einem Gerichtssaal ohne Kruzifix zu ermöglichen” einen Beteiligten in seinem Grundrecht aus Art. 4 I GG verletzen kann, so dass dieser Antrag – wenn der Senat wirklich so revisionssicher arbeiten will wie möglich – wohl Antrag auf Erfolg haben wird.

Bundesverfassungsgericht: Kein Anspruch auf Platz im NSU-Prozess für Journalisten und kein Anspruch auf Videoübertragung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 01.05.2013 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit der ein freier Journalist einen Platz im Gerichtssaal erreichen wollte, hilfsweise eine Übertragung in einen anderen Saal per Video verlangte.

So führt das Gericht aus:

Eine Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Gleichbehandlung im publizistischen Wettbewerb gemäß Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist nach seinem Vorbringen offensichtlich nicht gegeben. Bei der Verteilung knapper Sitzplätze hat der Vorsitzende des jeweiligen Spruchkörpers einen erheblichen Ermessensspielraum. Das Bundesverfassungsgericht überprüft dessen Anordnungen nur dahingehend, ob sie Verfassungsrecht verletzen und insbesondere, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 <97 f.>). Es ist dagegen nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts, eine Verteilungsentscheidung des Vorsitzenden umfassend und im Einzelnen darauf zu überprüfen, ob die beste Verteilmodalität gewählt worden war (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2008 – 1 BvR 282/01 -, NJW-RR 2008, S. 1069). Ein Anspruch auf Bild- und Tonübertragung der Verhandlung in einen anderen Saal des Gerichts lässt sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht herleiten (BVerfGE 87, 331 <333>).

Mit dem letzten Satz macht das oberste Gericht klar, dass es keinen Anspruch auf Videoübertragungen gibt, der im Wege einer Verfassungsbeschwerde einforderbar wäre. Auch wenn damit nicht geklärt ist, ob eine solche Übertragung an sich verfassungsgemäß wäre, so ist für Karlsruhe zumindest geklärt, dass ein Anspruch darauf nicht besteht. Außerdem dürfte der relativ klare und kurze Wortlaut dazu dienen, andere Medien, die bei der neuerlichen Platzvergabe leer ausgegangen sind, davon abzuhalten, ebenfalls dagegen vor dem Verfassungsgericht vorgehen zu wollen.

NSU-Prozess: Weiteres Gejammer über Platzvergabe

Auch andere Medien haben sich dem vorherzusehenden Gejammer über die Platzvergabe an Journalisten im NSU-Prozess angeschlossen:

  • Tim Aßmann vom BR auf tagesschau.de stellt unsinnige Verbindungen auf, nach denen das Gericht irgendwie schuld sein soll, dass das bayerische Justizministerium keinen größeren Saal zur Verfügung gestellt hat
  • K. Polke-Majewski von der ZEIT nennt es ein “unsägliches Schauspiel” und spricht dem Gericht Souveränität ab, weil das neue Verfahren den so verbitterten “Kämpfern für Gerechtigkeit” bei der ZEIT ihre festen Plätze gekostet hat
  • Reinhard Müller von der FAZ springt wie die SZ auf den “Farce”-Zug auf und findet, dass “[d]ie Kontingente, die Beschränkungen des Verfahrens […] weltfremd und nicht sachgerecht” seien. Außerdem hätte das Gericht “auch Medien mit einem nationalen Anspruch berücksichtigen müssen”, Herr Müller glaubt also, es sei Aufgabe des Gerichts, zu unterscheiden, welche Medien “nationalen Anspruch” hätten und müsste diese bevorzugt behandeln.
  • Christian Bommarius von der Berliner Zeitung nennt das Ergebnis “absurd” und betätigt sich als Wahrsager, der weiß, dass das Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht eine Videoübertragung verbieten würde, “lächerlich gering” sei. Woher er diese Weisheit nimmt, ist nicht bekannt.
  • Per Hinrichs von der Welt geht sogar soweit, statt eines objektiven rechtsstaatlichen Verfahrens eine “nach Auflage und Reichweite orientierte Auswahl” zu fordern – oder, um es anders zu formulieren, ein Verfahren, das nach subjektiven Kriterien seiner Wahl große Zeitungen bevorzugt. Auch hier wird das Wort “Farce” synonym mit einem gesetzlich korrekten, objektiven, vom Bundesverfassungsgericht sanktionierten Verfahren verwendet, weil das Ergebnis der Welt nicht passt. Dass Herr Hinrichs glaubt, der Prozess solle “der auch der Wiedergutmachung [… ] dienen” bezeugt auch nur, dass er glaubt, es sei Aufgabe des Gerichts, die Fehler der Politik zu korrigieren.

Es gibt aber auch andere, vernüftigere Stimmen. Christian Rath von der taz zum Beispiel hat in seinem Kommentar ausdrücklich das neue Verfahren gelobt, obwohl das Verfahren die taz ihren sicheren Platz im Gerichtssaal gekostet hat. Der Tagesspiegel, auch ein Verlierer des neuen Verfahrens, hat sich bisher sogar ganz zurückgehalten, es zu kommentieren.

Update 29.04.13 @ 22:37 Uhr:
Link zum Kommentar in der Welt eingefügt.

Presseplätze im NSU-Prozess – Erstes Gejammer ist da

Im letzten Eintrag habe ich vorhergesagt, dass die etablierten Medien, die beim neuen Vergabeverfahren – welches sie selbst lautstark gefordert haben – leer ausgegangen sind, sich darüber beschweren werden.  Fünf Stunden nach der Bekanntgabe macht, soweit ich das sehe, Herr Kister von der Süddeutschen den Anfang. Er nennt das Auswahlverfahren eine “Farce” und beschwert sich, dass etablierte Medien dadurch benachteiligt wurden. Mehr noch, Herr Kister “schämt” sich für das rechtsstaatliche Verfahren, mit dem das Gericht ungeachtet der (selbst ernannten) Wichtigkeit einzelner Medien allein nach Zufall entschieden hat.

Am makabersten finde ich dieses Zitat:

 Dieses Gericht mag einen Begriff von “Öffentlichkeit” haben. Was Öffentlichkeit heute bedeutet und welche Medien, etablierte wie digitale, dazugehören, weiß es offenbar nicht.

Es zeigt ein Rechtsverständnis, das man nur als falsch bezeichnen kann. Das Gesetz hat einen Begriff von Öffentlichkeit und nicht das Gericht. Und unsere Gesetze diskriminieren nunmal gerade nicht nach dem mutmaßlichen “Wert” eines Mediums; hätte das Gericht dies getan, die SZ wäre wohl an vorderster Front der Kritiker gewesen.

Als es nach Reihenfolge des Eingangs ging, war die SZ noch dabei und hat sich darüber aufgeregt, dass das Verfahren andere Medien benachteiligt habe. Jetzt wo ein Verfahren gewählt wurde, das diese Benachteiligung verhindern sollte, beschwert sie sich, nicht mehr dabei zu sein. Es gibt sicher Kindergärten in denen weniger gejammert wird…

NSU-Prozess: Presseplätze neu vergeben – oder: Das Risiko von Verlosungen

Wei gerade berichtet, hat das OLG München die Presseplätze neu verteilt. Nach langer Kritik in Medien und Politik, bis zu einer fragwürdigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, war eine Neuvergabe nötig geworden. Das OLG entschied sich, das Verfahren neu zu starten, um eine rechtsstaatlich korrekte Lösung zu schaffen und entschied sich dabei, die Plätze zu verloren, nachdem Kontingente nach objektiven Kriterien gebildet worden waren (u.a. für türkische, griechische und persische Medien, Nachrichtenagenturen etc.)

Das heutige Verfahren war also garantiert komplett fair und objektiv – und wird trotzdem ein Haufen Kritik nach sich ziehen. Denn einige der Medien, die am lautesten geschrien haben, haben gemerkt, dass Losverfahren halt ein Glücksspiel sind. So sind u.a. die FAZ, die Süddeutsche Zeitung, die ZEIT und die taz – die alle vorher Plätze sicher hatten – nicht mehr dabei. Die taz erwägt wohl auch bereits eine Klage auf Videoübertragung für Journalisten deshalb. Dabei sind dafür u.a. die Bild, Passasuer Neue Presse, ARD und WDR, aber auch RTL II und Sat 1 und Exoten wie “Brigitte” und “Hallo München” haben jetzt feste Plätze erhalten. Auf Twitter hat schon längst eine Mischung aus Hohn, Sarkasmus und Verärgerung darüber begonnen, die wohl bald auch in den etablierten Medien zu finden sein wird. Dabei vergessen alle diejenigen, die sich über “Brigitte” und Co. beim NSU-Prozess lustig machen eines: Das ist nunmal das Risiko eines Losverfahrens, das fast alle wollten. Dem Gesetz nach gibt es halt keinen Unterschied zwischen SZ oder FAZ und “Brigitte” oder “Hallo München”. Jeder, der fordert, dass so eine Unterscheidung gemacht wird, der will ein Verfahren welches nichts mehr mit Rechtsstaatlichkeit zu tun hat.