Fall Hoeneß: StA München II verzichtet auf Revision

Die Staatsanwaltschaft München II hat angekündigt, im Fall Hoeneß auf eine Revision zu verzichten. Die Verurteilung zu 3,5 Jahren wird daher rechtskräftigt. Diese Entscheidung erleichtert sicherlich vielen Verteidigern die Arbeit, da Haftstrafen nach dem BGH-Mantra “1 Million = 1 Jahr” angesichts der Rechnung “28,5 Millionen = 3,5 Jahre” in Zukunft nicht bzw. nur noch sehr schwer zu begründen sein werden.

Hierzu auch lesenswert ist der Beitrag “Rechtsstaat adieu?! Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf die Revision in Sachen Hoeneß!” des Kollegen Pohlen auf strafblog.de