Off-Topic: Arrr the Barbarian (Chapter II)

Hintergrund und Chapter I gibt es hier

Arrr the Barbarian

Chapter II
Seeing a guy about a sword
(and maybe some late lunch)

Arrr crossed the town gates with Sharp strung along his back. The guard didn’t acknowledge him. A closer look revealed the man fast asleep on his feet, a trick known to coppers everywhere. He decided not to disturb him.

A view beyond the entrance gates revealed the exit gates on the other side a few hundred meters away. That kind of town, he thought. Just large enough to warrant a town sign. The central (and only) square consisted of a few houses, a nondescript shop, a blacksmith and the obligatory inn/pub which might or might not double as the local brothel. Although he thought it unlikely that a town this small had more than one “woman of the night”.

He also saw a small house he tentatively identified as the library. It probably doubled as the local post office and city hall. A few people milled around and watched him enter the town but paid him no more mind. They were likely used to travelers.

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Off-Topic: Arrr the Barbarian (Chapter I)

Hintergrund:

Eines Nachts bin ich aufgewacht und konnte nicht mehr einschlafen, bevor ich nicht diese Geschichte ins Handy getippt habe. Auf Englisch.

Und weil ich sonst nichts damit anzufangen wusste und nur ganz wenig eitel bin, hab ich mich entschieden, es hier zu posten. Vielleicht kann ich ja damit den ein oder anderen Schmunzler hervorrufen.

Arrr the Barbarian

Chapter I
The barbarian and the sword

It was a slightly cloudy day in the outskirts of some third grade town near the next major hub when Arrr decided to stop and rest. He had been wandering without a real goal for a while now, just taking in the scenery, so he sat down on a nearby tree stump and began to unbundle his lunch. He started lazily chewing on a grilled heuzzzarro leg.

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How-To: Quick’n’dirty automatisches OCR mit Gratistools selbst basteln (für RA-Micro und andere Anwendungen) [Update (25.08.2022): Variante ohne WSL]

Folgend ist eine Anleitung, wie man mit Gratistools eine OCR-Umgebung selbst basteln kann, bei der für in einem Ordner abgelegte PDF-Dateien automatisch eine Texterkennung ausgeführt wird und diese sodann mit Text in einem anderen Ordner abgelegt werden.

Diese Anleitung basiert auf dem, was ich bei uns in der Kanzlei zusammengebastelt habe. Ich bin nur ein Hobby-ITler und übernehme daher keine Haftung für etwaige Probleme durch diese Anleitung.

Update (25.08.2022):

Danke an Blog-Leser Stefan Rinke, der mich auf das kostenlose Tool PDF24 Creator hingewiesen hat, welches ebenfalls über eine Kommandozeile verfügt, aber unter Windows, was das Ganze tatsächlich stark vereinfacht.

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AG Ebersberg: Keine Wiedereinsetzung für Anwälte, die ihr beA nicht abrufen

Mein Hausgericht, das Amtsgericht Ebersberg, hat einen interessanten Beschluss gefällt, wonach eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 233 ZPO) nicht gewährt werden kann, wenn das Fristversäumnis darauf zurückzuführen ist, dass das beA nicht abgerufen wurde.

Die Kollegin, die sich selbst vertreten hatte, wollte damit argumentieren, dass sie corona-bedingt keinen Lehrgang zum beA besuchen konnte. Dem hat das AG Ebersberg mit Beschluss vom 11.11.2020 einen Riegel vorgeschoben.

Entscheidender Satz aus dem Beschluss:

Die Organisation des Kanzleibetriebs liegt in der alleinigen Verantwortung des Rechtsanwalts. Wenn das elektronische Postfach nicht bedient wird und deshalb gerichtliche Zustellungen unbemerkt bleiben, liegt das im Verschulden des Rechtsanwalts: eine Wiedereinsetzung erfordert aber das unverschuldete Versäumen einer Frist.

Den vollständigen Beschluss hab ich hier zum Download bereitgestellt.

Als besonderes “Zuckerl” hat das Gericht die Sache auch der Rechtsanwaltskammer München zur Prüfung vorgelegt. Mit Blick auf die Entscheidung des AnwG Nürnberg, Urteil vom 06.03.2020 – Az. AnwG I-13/19, 5 EV 42/19 – könnte das noch ein berufsrechtliches Nachspiel für die Kollegin haben.

Anleitung: #beA-Client-Security Update automatisieren mit Batch-Datei (Windows)

Für diejenigen unter uns, die an mehr als einen Kanzlei-PC (Windows) ein Upgrade der alten beA-Client-Security auf die neue Version aktualisieren müssen, eine kleine Anleitung und hoffentlich Vereinfachung.

Automatisiert werden:

  • das Beenden einer laufenden Instanz,
  • das Entfernen der alten Version
  • die Installation der neuen Version mit Standard-Einstellungen

Hinweis: Ich bin nur ein Hobby-ITler und übernehme keine Gewähr, dass das auf allen PCs (oder überhaupt) funktioniert. Ich habe damit bei uns acht PCs geupdated ohne Probleme, aber das heißt bekanntlich nichts 😉

1.

Neue Client-Security-Version herunterladen und entpacken. Ich nehme als Beispiel hier mal den Ordner c:\beA

2.

Diese Batchdatei herunterladen und im selben Ordner speichern.

Alternativ:
Im selben Ordner eine neue Text-Datei anlegen und diese “beaupdate.bat” nennen. Dann bearbeiten und folgenden Text eingeben und speichern:

@echo off
echo Stoppe alte Version...
taskkill /IM "beAClientSecurity.exe" /F
echo Deinstalliere alte Version...
wmic product where "description='beAClientSecurity'" uninstall
echo Installiere neue Version...
%~dp0beAClientSecurity-Installation.exe -q
"C:\Program Files (x86)\BRAK\beAClientSecurity\beAClientSecurity.exe"
pause


3.

In dem Ordner Rechtsklick auf “beaupdate.bat” und “Als Administrator ausführen” auswählen.

Gegebenenfalls nunmehr Admin-Benutzername und Passwort eingeben.

Abwarten, bis die Installation abgeschlossen ist. Das Fenster kann mit einer beliebigen Taste geschlossen werden.

Plötzlicher Sinneswandel

Vor dem Amtsgericht wird gestritten über die Wirksamkeit einer Erledigterklärung, nachdem der Beklagte aufgrund eines Versäumnisurteils zwangsgeräumt wurde.

Der Klägervertreter ist sich da ganz sicher:

Zu der Räumung gilt es anzumerken, dass der Beklagte einen klar bekundeten Räumungswillen vorgegeben hat, mithin nicht aufgrund des Drucks der Zwangsvollstreckung räumte, sondern, im Zuge eines Sinneswandels, endlich einmal der Rechtsordnung treu sein, selbst, unter Beiziehung der Klägerin und Hilfspersonen, den Besitz an den streitgegenständlichen Wohnräumen aufgegeben hat.

Meine Reaktion nachdem ich das gelesen habe dürfte leicht zu erraten sein.

Der Rest des Schriftsatzes ist leider auch nicht besser…

Hauptsache Datenschutz

Aus einer E-Mail eines Kollegen:

Aus Gründen des Datenschutzes ist der Name Ihres Mandanten [im beigefügten Vertragsentwurf] nicht voll ausgeschrieben.

Wie heißt wohl das angehängte Dokument?

Richtig: Vertragsentwurf [Name des Mandanten].doc 😉

Corona-Tipps: Heute: Mimik trotz Maske

Die Corona-Pandemie macht uns allen zu schaffen. Gerade Rechtsanwälte müssen in Zeiten, in denen Gerichte Verhandlungen nur noch mit Mund-Nase-Schutz durchführen wollen, fürchten, auf ein wichtiges Werkzeug in ihrem Arsenal verzichten zu müssen: Wortlos auf Vortrag des Gerichts oder anderer Beteiligter allein mit Hilfe ihrer Mimik zu reagieren. Ein abfälliges Lächeln oder ein erstauntes Aufzucken sind nicht darstellbar, wenn der Mund abgedeckt sein muss.

Ich gebe daher nachfolgend wichtige Tipps, wie man auch mit Maske seine Reaktion wirksam vermitteln kann:

Zu blöd zum lügen

Aus einem Zivilurteil:

Insbesondere konnte bei der Beurteilung der Angaben des Zeugen X nicht unberücksichtigt gelassen werden, dass der Zeuge bei seiner Einvernahme den Eindruck hinterließ, intellektuell nicht in der Lage zu sein, ein relativ komplexes Kerngeschehen in mehreren Vernehmungssituationen nahezu deckungsgleich zu schildern, ohne dass dieses erlebnisbasiert wäre.

Oder anders formuliert: Der Zeuge ist glaubhaft, weil er zu blöd zum lügen ist.  😉

Jetzt kommen Sie mir doch nicht mit Logik!

In einem Strafverfahren von besonders hoher Bedeutung – welches Zweifel aufkommen lässt, ob die Justiz wirklich so überlastet ist – soll der Mandant einen Autofahrer beleidigt (Stinkefinger), ihn dann zehn Minuten später bei diesem zu Hause angetroffen, nochmals beleidigt und auch noch mit dem Fuß gegen das Auto getreten und 30,00 € Sachschaden verursacht haben.

So jedenfalls steht es in dem Strafbefehl, den ich gerade aus der Post gefischt habe, wonach er dafür 20 Tagessätze Geldstrafe zahlen soll.

Einzig, so kann es gar nicht gewesen sein. Denn, was dem Gericht und der Staatsanwaltschaft aus der Anzeige des Mandanten wegen Unfallflucht nämlich auch bekannt war (zumindest nachdem der Anwalt hilfsbereit darauf hingewiesen hat), der Mandant kannte den angeblich Geschädigten gar nicht. Er hat nämlich, eine Stunde nach dem Vorfall, die Anzeige gegen unbekannt erstattet.

Gleichzeitig soll er aber zu dem ihm nicht bekannten Autofahrer nach Hause geradelt sein, um ihn dort zu beleidigen und gegen das Auto zu treten. Ja, ne, ist klar…

PS: Was natürlich auch geflissentlich überlesen wurde seitens des Gerichts und der Staatsanwaltschaft war, dass der Mandant seine Anzeige unverzüglich nachdem er mit seinem Kind, welches der Autofahrer vom Rad geholt hatte, beim Arzt war, erstattet hat und daher schon allein zeitlich gar nicht beim Autofahrer daheim hätte vorbeikommen können.

PPS: Auch überlesen und nicht bedacht: Die Anzeige wegen Beleidigung und Sachbeschädigung erfolgte erst nachdem der Autofahrer aufgrund der Parallelanzeige ermittelt und mit der Anzeige des Mandanten konfrontiert wurde. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…