Jetzt kommen Sie mir doch nicht mit Logik!

In einem Strafverfahren von besonders hoher Bedeutung – welches Zweifel aufkommen lässt, ob die Justiz wirklich so überlastet ist – soll der Mandant einen Autofahrer beleidigt (Stinkefinger), ihn dann zehn Minuten später bei diesem zu Hause angetroffen, nochmals beleidigt und auch noch mit dem Fuß gegen das Auto getreten und 30,00 € Sachschaden verursacht haben.

So jedenfalls steht es in dem Strafbefehl, den ich gerade aus der Post gefischt habe, wonach er dafür 20 Tagessätze Geldstrafe zahlen soll.

Einzig, so kann es gar nicht gewesen sein. Denn, was dem Gericht und der Staatsanwaltschaft aus der Anzeige des Mandanten wegen Unfallflucht nämlich auch bekannt war (zumindest nachdem der Anwalt hilfsbereit darauf hingewiesen hat), der Mandant kannte den angeblich Geschädigten gar nicht. Er hat nämlich, eine Stunde nach dem Vorfall, die Anzeige gegen unbekannt erstattet.

Gleichzeitig soll er aber zu dem ihm nicht bekannten Autofahrer nach Hause geradelt sein, um ihn dort zu beleidigen und gegen das Auto zu treten. Ja, ne, ist klar…

PS: Was natürlich auch geflissentlich überlesen wurde seitens des Gerichts und der Staatsanwaltschaft war, dass der Mandant seine Anzeige unverzüglich nachdem er mit seinem Kind, welches der Autofahrer vom Rad geholt hatte, beim Arzt war, erstattet hat und daher schon allein zeitlich gar nicht beim Autofahrer daheim hätte vorbeikommen können.

PPS: Auch überlesen und nicht bedacht: Die Anzeige wegen Beleidigung und Sachbeschädigung erfolgte erst nachdem der Autofahrer aufgrund der Parallelanzeige ermittelt und mit der Anzeige des Mandanten konfrontiert wurde. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…