Im letzten Eintrag habe ich vorhergesagt, dass die etablierten Medien, die beim neuen Vergabeverfahren – welches sie selbst lautstark gefordert haben – leer ausgegangen sind, sich darüber beschweren werden. Fünf Stunden nach der Bekanntgabe macht, soweit ich das sehe, Herr Kister von der Süddeutschen den Anfang. Er nennt das Auswahlverfahren eine “Farce” und beschwert sich, dass etablierte Medien dadurch benachteiligt wurden. Mehr noch, Herr Kister “schämt” sich für das rechtsstaatliche Verfahren, mit dem das Gericht ungeachtet der (selbst ernannten) Wichtigkeit einzelner Medien allein nach Zufall entschieden hat.
Am makabersten finde ich dieses Zitat:
Dieses Gericht mag einen Begriff von “Öffentlichkeit” haben. Was Öffentlichkeit heute bedeutet und welche Medien, etablierte wie digitale, dazugehören, weiß es offenbar nicht.
Es zeigt ein Rechtsverständnis, das man nur als falsch bezeichnen kann. Das Gesetz hat einen Begriff von Öffentlichkeit und nicht das Gericht. Und unsere Gesetze diskriminieren nunmal gerade nicht nach dem mutmaßlichen “Wert” eines Mediums; hätte das Gericht dies getan, die SZ wäre wohl an vorderster Front der Kritiker gewesen.
Als es nach Reihenfolge des Eingangs ging, war die SZ noch dabei und hat sich darüber aufgeregt, dass das Verfahren andere Medien benachteiligt habe. Jetzt wo ein Verfahren gewählt wurde, das diese Benachteiligung verhindern sollte, beschwert sie sich, nicht mehr dabei zu sein. Es gibt sicher Kindergärten in denen weniger gejammert wird…