So kann man E-Mails natürlich auch “bearbeiten”

Die BRAK, der meine Kollegen und ich qua Gesetz angehören, bietet auf ihrer Homepage u. a. eine Jobbörse, bei der Rechtsanwälte und solche, die es werden wollen, kostenlos Stellenangebote und -gesuche veröffentlichen lassen können.

Am 15.05.2013(!) habe ich von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen wollen (frisch vom Examen) und eine E-Mail an die Adresse der BRAK geschickt. Danach: Das große Schweigen…

…bis mich heute folgende E-Mail-Benachrichtigung erreicht hat:

Ihre Nachricht

   An: Jobboerse (BRAK)
   Betreff: Stellengesuch
   Gesendet: Mittwoch, 15. Mai 2013 15:44:12 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien

 wurde am Donnerstag, 31. Juli 2014 13:19:17 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien ungelesen gelöscht.

So kann man E-Mails natürlich auch “bearbeiten”…

3 Gedanken zu „So kann man E-Mails natürlich auch “bearbeiten”

  1. Wer hat da was und wo bearbeitet ? Wo wurden welche Mails wohin geleitet ? Wer hat dazwischen etwas bearbeitet, oder auch nicht ?

    Das sieht wie eine Kommunikationsstörung aus.

  2. Vielleicht kann man das Ganze auch aus der Sicht eines ganz normalen Geschäftsbetriebs betrachten. Dank HartzIV und seiner besonderen gesetzlichen Regelungen leidet eine Mehrzahl der Betriebe darunter, daß dort im Durchschnitt täglich 30 bis 50 Bewerbungen eingehen, für die dann der Bedarf besteht, auch gelesen zu werden. So etwas erfordert natürlich zusätzlichen Arbeitsaufwand, den man durchaus mit 1 1/2 bis 2 Stunden pro Arbeitstag annehmen kann. Und aufgewendete Arbeitszeit ist für jeden Betrieb ein Kostenfaktor, so daß sich schon dadurch zwangsläufig ergibt, was zusätzlich als SPAM eingestuft wird, ohne es wirklich zu sein. Die Nebenfolge ist dann auch in diesem Bereich, daß Arbeitslosigkeit die schon bestehende Arbeitslosigkeit verfestigt. Das alles gilt dann sowohl für E-Mails als auch für herkömmliche Postsendungen.

    Auf der anderen Seite ist zu bezweifeln, daß ein Betrieb, der “ungelesen löschen” bevorzugt, so etwas freimütig zugeben wird. Insoweit ist eine an den Absender gehende entsprechende Mitteilung fast schon so etwas wie “freundlicher Umgang miteinander”.

    Soweit das Allgemeine. Im besonderen Fall handelt es sich jedoch um eine Jobbörse, also etwas, das seinen Existenzgrund darin hat, daß Bewerbungen gelesen werden. Somit dürfte es sich bei dem Vorfall wohl nur um eine nicht gewollte Panne handeln.

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