LG Stuttgart findet Impressumslink bei XING rechtswidrig

Die Sau wurde schon von vielen Kollegen durchs Dorf getrieben (vgl. nur die Beiträge der Kollegen Lederer, Lappmann, Siegemund, Dr. Damm, Stadler, Dr. Bahr und Schwenke), so dass ich es nur nochmal kurz sage: Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 27.06.2014 – Az. 11 O 51/14 – entschieden, dass der Impressumslink bei XING nicht ausreicht und hat damit dem Abmahnwahn Tür und Tor geöffnet. Wegen der rechtlichen Einschätzungen dieses Urteils – welches einen Großteil aller Impressumslinks im Netz für unbrauchbar erklärt – verweise ich auf die Beiträge der Kollegen.

Der Kollege Ullbricht, in dessen Verfahren das Urteil erging, hat den Volltext online gestellt.

Ein Gedanke zu „LG Stuttgart findet Impressumslink bei XING rechtswidrig

  1. Dem LG Stuttgart folgend müsste dann jeder
    Online-Branchenbucheintrag mit den überaus wichtigen Zusatzangaben ( Kammer, Berufsrecht usf., Umsatzsteuer-ID usw. usw. ) versehen werden, da es sich bei den fraglichen Einträgen irgendwie auf geschäftliche Sachen abzielende Einträge handelt, die dann irgendwie zugeordnet werden müssen. Oder so ?

    Sogar die E-Mail-Adresse müsste dann hinzu gefügt werden, obwohl FBI, BSI und BKA längst empfehlen, E-Mails unbekannter Absender nicht zu öffnen.

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