Auf sueddeutsche.de gibt es im Moment einen sehr interessanten Artikel in dem u.a. dokumentiert wird, dass der ehemalige Vorsitzende der 7. Strafkammer der LG Nürnberg vor dem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags unverblümt zugegeben hat, dass er als Richter im Prozess gegen Herrn Mollath die Verteidigungsschrift des Angeklagten nicht gelesen habe, weil er noch “anderes zu tun gehabt” habe.
Ich bin mir nicht sicher, was mich mehr aufregen sollte: Dass ein Richter meint, dass das das korrekte Vorgehen in einer Strafsache sein kann, oder dass solche Erkenntnisse nicht massive Reaktionen der Bevölkerung auslösen.
Florian Streibl (Freie Wähler) bezeichnet den Fall korrekt als Beispiel für “Selbstherrlichkeit, Überlastung und Behördenversagen” im Fall Mollath. Der Ausschussvorsitzende Florian Herrmann (CSU) will dem nicht zustimmen. Da kann sich jetzt jeder seinen Teil denken dazu…