BGH: Fischer setzt sich gegen Tolksdorf durch

Ein fast kindlicher Streit vor dem höchsten deutschen Strafgericht ist (hoffentlich) endlich zu Ende. Das Bundeskabinett will Fischer nun für den Job vorschlagen, auf den er sich vor mehr als zwei Jahren beworben hat: Vorsitzender des 2. Strafsenats.

Kurze Rekapitulation:
Thomas Fischer, der Verfasser und Herausgeber des wohl am meisten genutzten Kommentars zum StGB, wurde damals – nachdem er zuvor jahrelang beste Beurteilungen erhalten hatte – vom Präsidenten des BGH, Klaus Tolksdorf, schlecht beurteilt und dann in der Folge übergangen, als der Vorsitzendenposten im 2. Strafsenat – dem er angehörte – frei wurde. Dagegen klagte Fischer vor dem VG Karlsruhe, mit der Folge, dass dieser Vorsitz nicht besetzt werden konnte. Als zwei andere freiwerde Posten in anderen Strafsenaten mit anderen Richtern besetzt werden sollten, klagte Fischer auch hiergegen, so dass am Ende drei von fünf Senaten keinen Vorsitzenden hatten. Obwohl genug Posten frei gewesen wären und Fischer daher ein Vorsitz angeboten hätte werden können, beharrte Tolksdorf auf seiner Position und übernahm lieber selbst einen dieser Posten anstatt Fischer vorzuschlagen.

Anders als Herrn Tolksdorf, wurde es der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wohl zu viel des Streits und sie hat sich mit Fischer geeinigt. Jetzt können hoffentlich schnell die anderen Vorsitzendenposten besetzt werden. Vor allem der Vorsitz des 1. Strafsenats (zuständig für Bayern und Baden-Württemberg) sollte rasch – aber mit bedacht – besetzt werden. Allein schon um möglichst schnell die Fehlentwicklungen der letzten Jahre in dessen Rechtsprechung zu korrigieren.

PS: Fischer ist dabei nicht der einzige Richter, der Probleme mit dem Führungsstil Tolksdorfs hat: Im SPIEGEL 8/2003 gibt es dazu einen interessanten Artikel mit dem bezeichnenden Titel “Der Gutsherr”