Es kommt, es kommt! Die Anwaltschaft Deutschlands ist vollkommen überfordert mit der “Scharf”schaltung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zum 01.01.2018. Nach Jahren von Ankündigungen und Androhungen stellen viele Kollegen nunmehr fest, dass sie aber auch gar nichts gemacht haben, um das beA nutzen zu können. Abgesehen davon, dass dessen Nutzbarkeit – wie für ein deutsches öffentliches Softwareprojekt typisch – nur sehr eingeschränkt besteht, fehlt es landauf und landein an entsprechenden Zugangskarten und Kartenlesern. Von Schnittstellen für die üblichen Anwaltssoftware-Produkte ganz zu schweigen.
Diese Lücke will nun der Dienstleister Soldan mit seinen “beA-Services” füllen. Als “Lösungen” für das Problem bietet Soldan zwei Möglichkeiten an, bei denen man getrost sagen darf, dass sie “typisch deutsch” sind: Soldan bietet an, die elektronische verschlüsselte Post für den Anwalt aus dem beA zu holen und dann entweder per Post(!) oder per unverschlüsselter E-Mail an den Anwalt weiter zu senden.
Dafür also haben wir Millionen für die Entwicklung eines sicheren Kommunikationssystems für Anwälte ausgegeben…
Fun fact am Rande: In Österreich gibt es die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit Gerichten seit 1990(!) und die Nutzung für Anwälte seit 1999(!!) verpflichtend. Ich bin mir sicher, dass manch österreichischer Kollege aus dem Lachen nicht mehr herauskommt, wenn er hört, dass wir es Anfang 2018 noch immer nicht geschafft haben, ein funktionierendes System zu schaffen.