Komplettes Verwandtenbeschäftigungsverbot im bayerischen Landtag – Klingt gut, ist aber im Endeffekt Unsinn

Der bayerische Landtag hat heute – in Reaktion auf Berichte dass Politiker (vor allem der CSU) ihren Verwandten Beschäftigungsverhältnisse auf Kosten des Steuerzahlers verschafft haben – beschlossen, dass keine Verwandte bis zum vierten Grad (Cousin / Cousine) mehr beschäftigt werden dürfen sowie Verwandte anderer Abgeordneter bis zum dritten Grade. Dieses – mit heißer Nadel gestrickte – Gesetz klingt auf dem Papier nach einer guten Lösung.

Verfolgt man den Gedanken aber konsequent zu Ende, ist es jedoch Unsinn. Der Steuerzahler hat das Recht darauf, dass er mit seinem Geld die bestmöglichen Arbeitskräfte bezahlt, so dass der Landtag so effektiv wie möglich arbeitet. Nicht ohne Grund misst Art. 33 GG allein “Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung” einen Wert bei der Auswahl von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei. Auch bei den Beschäftigten von Abgeordneten sollte dieses Prinzip – und nur dieses – zum Tragen kommen. Wenn die Tochter / die Oma / der Onkel des Abgeordneten X die Aufgabe objektiv am besten erfüllen kann, ist es unsinnig, ihr / ihm allein aufgrund seiner Verwandtschaft – für die sie / er nichts kann(!) – die Beschäftigung zu verwehren und es ist unsinnig, wenn der Steuerzahler einen weniger qualifizierten Bewerber bezahlen muss, nur weil der / die qualifizierteste mit irgendjemanden im Landtag verwandt ist.

Natürlich ist mir klar, dass der Anschein der Vetternwirtschaft in diesem Fall entstehen kann. Aber dafür gibt es bessere Lösungen: Anstatt – wie jetzt entschieden – dem Landesamt die Einhaltung dieser Bestimmungen zu übertragen, könnte dieses z. B. auch als neutrale Behörde (anonymisierte) Bewerbungen von Verwandten empfangen und bescheiden. Der Anschein von Vetternwirtschaft kann logischerweise nur dann entstehen, wenn die Abgeordneten Einfluss auf die Beschäftigung ihrer Verwandten haben. Ein System zu schaffen, in diesem die Abgeordneten nachprüfbar keinen Einfluss haben, würde das Problem also effizienter lösen und zugleich dem Anspruch gerecht werden, nur die am besten geeigneten Mitarbeiter zu beschäftigen.