Ich werf mich dann mal hinter die S-Bahn…

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Die Süddeutsche Zeitung berichtet hier über einen Fall eines Münchners, der trotz bezahlter Strafe noch 11 Tage im Gefängnis sitzen musste, weil sich niemand bei der Staatsanwaltschaft München I dazu aufraffen konnte, die Bezahlung seiner Strafe zu registrieren und seine Freilassung anzuordnen.

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt in dieser Sache – wie so üblich in Bayern – gegen sich selbst und kann natürlich auch in drei Anläufen kein Fehlverhalten bei sich erkennen. Insbesondere habe der Rechtspfleger, der über den Eingang des Gelds informiert worden sei, ja kein Motiv oder Vorsatz gehabt.


Dass es mit der Kompetenz der bayerischen Justiz nicht so gut steht, musste ich bzw. mein Mandant heute am eigenen Leib spüren: Beide Mitangeklagten haben – ohne dass es ihnen zum Vorteil gereichen würde – gesagt, dass er bei der Tat nicht dabei war. Alle fünf Zeugen aus dem Lager der Geschädigten haben gesagt, dass sie ihn nicht als Täter erkennen – weder bei der Polizei noch vor Gericht. Objektive Beweismittel, die auf seine Täterschaft hindeuten? Fehlanzeige. Ich hatte bereits darüber berichtet.
Verurteilt wurde er natürlich trotzdem.

In diesem Sinne: Ich werf mich dann mal hinter die S-Bahn…

2 Gedanken zu „Ich werf mich dann mal hinter die S-Bahn…

  1. Innerhalb der bayerischen Strafjustiz sind die ersten Instanzen sog. “Verurteilungsmaschinen” mit dem Ergebnis, dass nahezu jeder in erster Instanz verurteilt wird. Man handelt dort nach dem Motto:
    “Wenn er unschuldig ist, muss er halt in Berufung gehen”.

    Daß das mit “Rechtsstaatlichkeit” nichts mehr zu tun hat, muss man nicht betonen.

    Solange aber in unserer Bevölkrung der (Aber)-Glaube herrscht, daß das Justizssystem noch besser sei, als in “anderen Ländern” (in welchen übrigens ?), wird sich hieran nie etwas ändern

  2. Pingback: Selbstleseverfahren, Band 133

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