Athletische Meisterleistungen

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Der Beklagte – um die 40, ca. 150 kg schwer und entsprechend korpulent – lässt vortragen, dass der Kläger und seine Freunde – allesamt Anfang 20, schlank und körperlich fit – weggerannt seien, er sie aber nach 150 Metern eingeholt habe.

Bin gespannt, ob das Sachverständigengutachten, welches ich als Gegenbeweis angeboten hat, eingeholt wird oder ob das Gericht sich aus eigener Sachkunde zutraut, die Wahrheit dieser Behauptung zu überprüfen… 😉