Es war ein Fall wie aus dem strafrechtlichen Klausurfallbuch fürs Referendarsexamen, der heute am örtlichen Amtsgericht verhandelt wurde:
A fuhr mit seinem Pkw auf der B 123 und kam wegen eines alkoholbedingten Fahrfehlers auf die Gegenfahrbahn, wo er einen entgegenkommenden Pkw schrammt. Nach wilder Verfolgungsjagd taumelt A aus dem Auto und erklärt dem Geschädigten B und dem Polizisten P, dass er keine Ahnung hat, wo er denn überhaupt sei. Die einfachsten Anordnungen kann er nicht verstehen oder ihnen gar folgen. Ein späterer Test ergibt eine maximale BAK von 2,49 ‰. In für die Praxis seltener Deutlichkeit erklärt der Sachverständige*, dass hier garantiert ein Fall des § 20 StGB vorliegen muss. Feststellungen, wann und unter welchen Umständen A wie viel getrunken hat, wurden nicht getroffen. Wie ist A zu bestrafen?
Vorschläge gerne in den Kommentaren, Auflösung hier.
* Der Sachverständige hat 20+ Jahre Berufserfahrung und macht den ganzen Tag nichts anderes, als solche Fälle zu beurteilen. Für die Staatsanwältin war er fachlich inkompetent. Ein Schelm, der dabei Böses denkt…
Freispruch für § 315c StGB und § 142 StGB wegen § 20 StGB, aber § 69b Abs. 1 S. 1 StGB mit 2 Jahren Wiedererteilungssperre.
Ach ja § 323a StGB scheitert an den Nicht-Feststellungen zum Verschulden, § 316 StGB auch an § 20 StGB.
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