Abmahneritis – Heute auch bei mir

Lang hat es gedauert, aber nach knapp 5 Monaten als Anwalt hat es auch mich erwischt: Die Abmahneritis. Ein Kollege aus sonstwo-keine-Ahnung-Hinter-Hugel-Dupfingen in Baden-Württemberg, nennen wir ihn mal W., teilte mir per Textbaustein-Fax mit, mein XING-Profil würde ihn wettbewerbsrechtlich benachteiligen, weshalb er mich nach §§ 2 I Nr. 3, 3, 8 UWG abmahnen müsse. Mein Verbrechen? Ich habe kein Impressum nach § 5 TMG.

Weil ich so ein netter und freundlicher Mensch bin, habe ich ihm lieb und nett zurückgeschrieben, dass ich leider gar nicht daran denke, seine Unterlassungserklärung (inklusive 5.001,00 Euro-Strafklausel) zu unterschreiben. Nicht, weil ich doch nicht so nett bin. Nein, weil es nämlich am Anspruch fehlt. Denn der Kollege W. und ich, wir stehen gar nicht im Wettbewerb. Ich bin angestellter Rechtsanwalt ohne eigene Kanzlei und trete somit im Wettbewerb nach außen gar nicht auf. Auch Rechtsanwaltsleistungen biete ich nicht an, weder über XING noch sonstwo. Das hätte Herrn W. aber auch klar sein können, wenn er mein Profil gelesen hätte. Da steht nämlich nur der Name meines Arbeitgebers – und sonst nix. Alles auf der Seite ist rein privater Natur. Also hab ich das Herrn W. gesagt. Und das Privatpersonen natürlich auch kein Impressum nach § 5 TMG brauchen.

Ich bin mal gespannt, ob er mir nochmal schreibt. Immerhin hab ich mir am Schluss den Ratschlag nicht verkneifen können, er solle doch seine Zeit sinnvoller verbringen als nicht vorhandene Verstöße von Kollegen abzumahnen.

15 Gedanken zu „Abmahneritis – Heute auch bei mir

  1. Tsss, also Arbeitnehmer gibt es. 🙂 Für das Abwehrschreiben hinsichtlich der unberechtigten Abmahnung hätte man ja auch mal den Cheffe beauftragen können. Gebührentechnisch betrachtet … Gibt wohl keine entsprechenden Textbausteine in Ihrem Haus? 🙂

    • Das haben wir uns schon überlegt. Auch Schadensersatz weil Herr W. das Fax ja an die Kanzlei geschickt hat, obwohl es eine Privatangelegenheit ist und somit den Betriebsablauf beeinträchtigt hat 😉 Aber dann dachten wir uns, wir wollen ja lieb sein und uns nicht länger mit dem Kollegen W. beschäftigen als nötig. Wenn er jedoch nochmal schreibt… xD

        • Klar, wenn ich jetzt rumlaufen würde und schreiben würde “Kommt alle zur Kanzlei X, wir sind die Besten!”, dann ist das ja auch verständlich, dass ich dann in den Wettbewerb eingreife. Aber selbst dann müsste Herr Kollege W. meinen Chef abmahnen und nicht mich.

          An Kampfeslust mangelt es mir wahrlich nicht, aber ich bin auch noch so idealistisch, dass ich erstmal nett und freundlich bin – bis man mich weiter reizt.^^

          • Ist es nicht erschreckend und bezeichnend, das offensichtlich eine so grosse Not an Mandanten in der Anwaltsbranche besteht. Das mancher Anwalt nicht mal bei dem Kollegen halt macht. Sich offensichtlich mit einem Spezialisten anlegt der Ihn mit seinen eigenen Waffen schlagen kann? Da frägt man sich doch was kommt als Nächstes?

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  3. Thomas, nimm es mir nicht übel, ich mag Deinen Rat (und Deinen Blog)… aber irgendwie hat das für einen Außenstehenden doch eine gewisse Komik, wenn Anwälte “unter sich” zur Abmahnung greifen.

    Halt uns auf den laufenden,
    lG
    Stephan

  4. Hallo Herr Kollege
    Sehen Sie mal, was der abmahnende Kollege für eine Angst vor dem Wettbewerb mit Ihnen hat. Wenn Sie jetzt noch eine eigene Kanzlei aufmachen udn tatsächlcih als Anwalt tätig werden, hat er sicher jede Menge schlaflose Nächte. 🙂

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  6. Leider lässt sich mit Abmahnungen scheinbar viel zu leicht Geld verdienen und wer mutwillig andere abmahnt hat wahrscheinlich nichtmal etwas zu befürchten. Ganz nach dem Motto try and error. Entweder man kassiert viel viel viel Geld für nichts oder man schreibt einfach den nächsten an.

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