Bundesverfassungsgericht: Antiterrordateien grds. verfassungsgemäß und bis Ende 2014 in Kraft

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass ein Antiterrordatengesetz grundsätzlich mit der Verfassung vereinbar sei, das konkrete Gesetz vom 22. Dezember 2006 ist jedoch in mehreren Fällen mit dem Grundgesetz unvereinbar.

Wieder einmal hat das Gericht leider die Möglichkeit genutzt, dem Gesetzgeber Zeit zur Neuregelung einzuräumen. Bis 31. Dezember 2014 hat der Gesetzgeber dafür Zeit – also lange nach der Bundestagswahl dieses Jahr. Das erlaubt der Regierung, die verfassungswidrigen Vorschriften noch fast zwei Jahre lang künstlich am Leben zu halten – das ist unnötig und zeigt, dass das Gericht keinen großen Druck sieht, dass ein verfassungsgemäßer Zustand hergestellt wird. Bereits bei der Neuregelung des Bundeswahlgesetzes hat sich ja gezeigt, wozu solche laxen Fristen führen…