“Können wir leider keine Auskunft geben”

Bürgschaften von Behörden sind ein beliebter Weg, bedürftigen Mietern die Stellung einer Kaution zu ersparen. Problematisch wird das nur dann, wenn der Vermieter – weil der Mieter auszieht ohne gezahlt zu haben – sein Geld von der Behörde haben will.

In einem solchen Fall haben wir der Behörde ein längeres Schreiben geschickt, dass alle Schulden enthielt und zur Zahlung aufgefordert. Zurück kam ein Textbaustein: “Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir über den Sachverhalt leider keine Auskunft geben.”

Ich wollte anrufen und der Sachbearbeiterin erklären, dass eine Zahlungsaufforderung kein Auskunftsverlangen ist, aber diese hat nur von 8.00-9.00 Uhr Telefonsprechzeit. Wahrscheinlich weil sie weiß, dass die Post bei den meisten Leuten nicht so früh eingeht…