Die Sau wurde schon von vielen Kollegen durchs Dorf getrieben (vgl. nur die Beiträge der Kollegen Lederer, Lappmann, Siegemund, Dr. Damm, Stadler, Dr. Bahr und Schwenke), so dass ich es nur nochmal kurz sage: Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 27.06.2014 – Az. 11 O 51/14 – entschieden, dass der Impressumslink bei XING nicht ausreicht und hat damit dem Abmahnwahn Tür und Tor geöffnet. Wegen der rechtlichen Einschätzungen dieses Urteils – welches einen Großteil aller Impressumslinks im Netz für unbrauchbar erklärt – verweise ich auf die Beiträge der Kollegen.
Der Kollege Ullbricht, in dessen Verfahren das Urteil erging, hat den Volltext online gestellt.