Bernie Ecclestones Verfahren wegen Bestechung wurde also gegen Zahlung von 100 Mio. Dollar nach § 153a StPO eingestellt. Unbequeme Wahrheitsfindung und Rechtsprechung entfallen. Nicht nur der von ihm bestochenen Ex-BayernLB-Vorstand Gribkowsky wird sich fragen, ob das noch Recht ist.