Fax an Polizei:
Bitte Tagebuch-Eintrag für Aktenzeichen X übersenden
Schreiben von Polizei:
Akteneinsichtgesuch für Aktenzeichen Y wurde an StA weitergereicht. Bitte gegen Sie uns Bescheid, wenn Sie Aktensicht zu Aktenzeichen X wollen
Ich greife zum Hörer und versuche dem Beamten klar zu machen, dass ich nur Akteneinsicht zu Aktenzeichen X wollte:
Freundlicher Beamter am Telefon: Da müssen Sie dem Kollegen nochmals schreiben
Ich: Was genau soll ich ihm denn schreiben, wenn ich schon ausdrücklich geschrieben habe “Bitte Tagebuch-Eintrag für Aktenzeichen X übersenden” und dies keinen Erfolg hatte?
FBaT: Oh…. *kurzes Überlegen* Ich leg dem Kollegen einen Zettel ins Fach.
Ich bin mal ausnahmsweise optimistisch 😉
Ähm, seit wann versendet die Polizei “Tagebuch-Einträge” auf Anfrage an Anwälte? Über (Teil)Akteneinsicht oder Aktenvervollständigung entscheidet doch normalerweise die StA, wenn es wie hier offenbar um Ermittlungsverfahren geht?
Nennt sich “Verkürztes Aktenauskunftsverfahren” (Ziffer 10.9.2 der Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme). Wenn ein Unfall nur im “Tagebuch” aufgenommen wurde (Kurzaufnahmeverfahren), gibt es ja gar keine StA-Akte.