Aus einer Klageschrift vom Dezember 2017(!):
Die Beklagte wird verurteilt an die Kläger … € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes seit … zu zahlen.
Neue Gesetze kennenzulernen ist immer wieder was Schönes. Auch wenn sie schon seit 15 Jahren nicht mehr gelten…
Der Kollege war übrigens die letzten 15 Jahre sehr wohl als Anwalt aktiv, die Schuldrechtsmodernisierungsreform ist aber scheinbar dennoch an ihm vorbeigegangen.