Kurz und prägnant

In Zivilverfahren wird mehr oder weniger ausführlich protokolliert, worüber verhandelt wird. Heute erhalte ich das Protokoll in einer Mietsache:

Das Gericht führt in den Sach- und Streitstand ein.

Die Parteien diskutieren kontrovers.

Eine Einigung kommt zurzeit nicht zustande.

Bei einer Güteverhandlung von 20 Minuten ist das eine kurze und prägnante Zusammenfassung des Gesprochenen. Nachdem inhaltlich aber ohnehin nicht viel gesagt wurde, reicht das aber auch. Ich bin mal auf das Urteil gespannt. Ob das auch so effizient geschrieben wird?