BGH kassiert weitere Kündigungsklausel eines Dating-Portals, diesmal elitepartner.de

Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen berichtet, hat der BGH mit Urteil vom 14.07.2016 – Az. III ZR 387/15 – entschieden, dass die von elitepartner.de verwendete Kündigungsklausel, die, ähnlich wie die bereits vom LG München I kassierte Klausel von eDarling.de, eine Kündigung per E-Mail nicht zulassen sollte, den Verbraucher unangemessen benachteiligt.

Damit dürfte die Rechtslage für Altverträge, die solche Klauseln enthalten, entgütltig geklärt sein. Ab 01.10.2016 gilt ohnehin die Neufassung des § 309 Nr. 13 BGB, auf die ich bereits hingewiesen habe, die nach dem Willen des Gesetzgebers solche Klauseln endgültig und eindeutig für unwirksam erklärt.