Ist ja nur das Geld der Versichertengemeinschaft…

…denken sich wohl viele Sachbearbeiter der Versicherungen, die mit ihrer Sturheit Prozesse anzetteln, die die Versicherung am Ende weitaus mehr Geld kosten als die verlangte Regulierung.

Jüngstes Beispiel: Die DEVK. Der Mandant wollte nach einem Großschaden (ca. 20.000,00 € Reparaturkosten) Nutzungsausfallentschädigung für den Zeitraum zwischen Schaden und Fertigstellung der Reparatur, insgesamt ca. 3.000,00 €. Die DEVK zahlte 500,00 €, weil die Reparatur laut Sachverständigen ja nur 10 Tage hätte brauchen dürfen, also sei er ja selbst schuld, wenn es dann einen Monat gedauert hat. Mehrere Hinweise, dass der Mandant doch nichts dafür könne, wenn aufgrund des hohen Schadens erstmal ein Haufen Ersatzteile bestellt werden müssen (bestätigt von der Werkstatt), bleiben ohne Erfolg.

Der Mandant – rechtsschutzversichert – klagt also gegen die DEVK auf Zahlung weiterer 2.500,00 € und die Differenz der Anwaltskosten durch den damit verbundenen Gebührensprung. Nach Hauptverhandlung mit Zeugeneinvernahme spricht das Gericht 2.000,00 € zu. Kostentragung: 80% für DEVK, 20% Mandant (bzw. seine Rechtsschutzversicherung).

Bei einem Kostenrisiko von 1.600,00 € bedeutet dies, dass sich die DEVK die ersparten 500,00 € mit der Zahlung von mindestens 1.280,00 € erkauft hat. Unterm Strich hat die Sturheit des Sachbearbeiters die DEVK (und damit ihrer Versichertengemeinschaft) also ca. 800,00 € bis 900,00 € extra gekostet.

5 Gedanken zu „Ist ja nur das Geld der Versichertengemeinschaft…

  1. das ist indessen nichts gegen die Versicherung, die einem nicht vorleistungsfähigen Geschädigten durch Prozeßführung über zwei Instanzen eine Nutzungsausfalldauer von sage und schreibe 710 Tagen (in den landgerichtsfähigen Fahrzeugschaden übersteigender Höhe) bescherte – und letzten Endes, nach einem Folgeprozeß, auch zahlen mußte (so geschehen vor gut 10 Jahren in Süddeutschland)

  2. Dass die Versicherung hier mutwillig Geld verbrennt, ist ja richtig. “Geld der Versichertengemeinschaft” ist das aber trotzdem nicht (sondern völlig ungebundenes Eigenvermögen der Versicherung).

    • Aber das Eigenvermögen der Versicherung wird ja aus den Beiträgen der Versicherten gebildet. Und umso mehr hiervon verbrannt wird, umso mehr müssen die Versicherten im Rahmen der Beiträge wieder einzahlen.

      • Nein, das müssen sie nicht. Wenn ALDI Geld zum Fenster herauswirft, “müssen” die Kunden doch auch nicht mehr Geld für die Milch zahlen, nur damit es aufgeht.

        • doch, denn Verluste durch Mißwirtschaft werden ebenso “eingepreist”, wie der kalkulierte Schaden, der durch Diebstahl entsteht.

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