Zur vom Kollegen Winter losgetretenen Abmahnwelle hat der Kollege Dr. Ulbricht erfreuliches zu berichten:
Der Kollege Winter hat die vom Kollegen eingereichte negative Feststellungsklage in zweiter Instanz vor dem OLG Stuttgart anerkannt, nachdem der Senat ihm deutlich gemacht hat, dass er bei einem “XING”-Profil nicht von einem eigenständigen Telemedium i. S. d. § 5 TMG ausgeht. Damit stellt es sich gegen die vom OLG München in meinem Verfahren vertretene Rechtsauffassung, die der des LG München I im Urteil vom 03.06.2014 – Az. 33 O 4149/14 – entspricht.
Die schlechte Nachricht:
Das OLG wird seine Rechtsauffassung nicht in ein Urteil gießen, so dass zukünftigen Opfern von abmahnungswilligen Kollegen nicht mit einer obergerichtlichen eindeutigen Entscheidung zu helfen ist. Es verbleibt dabei aus meiner Sicht bei dem Rat, sich bei “XING” ein Impressum zuzulegen, auch wenn dieses nicht erforderlich ist, damit man nicht derjenige ist, den der Kollege Winter möglicherweise einmal erfolgreich in Anspruch nimmt.
dann scheint der Spuk aber langsam sein Ende zu nehmen.
Pingback: Wochenspiegel für die 47. KW, das war ein enttäuschter Mandant, Dresscode, Xing und ein netter Kommentar - Strafrecht Blog
Pingback: Wochenspiegel für die 47. KW, das war ein enttäuschter Mandant, Dresscode, Xing und ein netter Kommentar - Burhoff online Blog