EuGH: Bahn muss für Verspätungen bei höherer Gewalt zahlen

Mit einem heute verkündigten Urteil (Az. C-509/11) hat der EuGH entschieden, dass die Bahn auch für Verspätungen Entschädigungen zahlen muss, die auf sog. “höherer Gewalt” beruhen. “Höhere Gewalt” umfasst dabei alle Gründe, die außerhalb des Einflusses der Bahn stehen, wie Unwetter oder Streiks. Demnach haben Fahrgäste einen Anspruch, bis zu 50% des Fahrpreises erstattet zu bekommen, egal worauf die Verspätung beruht.

Die Entscheidung ist zu begrüßen, da der Schaden für die Fahrgäste ja unabhängig davon ob die Bahn Schuld hat oder nicht immer die selben Folgen hat. Im Flug-, Schiff- und Busverkehr gelten jedoch weiterhin andere Regelungen, so dass sich zeigen wird, ob die EuGH-Richter hier nicht eine Entscheidung getroffen haben, die die Bahn-Unternehmen Europas gegenüber den sonstigen Verkehrsbetreibern unzulässig benachteiligt.