OLG Nürnberg ordnet Wiederaufnahme im Fall Gustl Mollath an

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, hat das OLG Nürnberg die anderslautende Entscheidung des LG Regensburg aufgehoben und die Wiederaufnahme des Verfahrens im Fall Gustl Mollath angeordnet. Anders als die Regensburger Kollegen – und so wie viele Juristen (statt vieler sei hier nur auf die Detailkritik von Prof. Dr. Müller verwiesen) – sah das OLG die verwendete Urkunde sehr wohl als falsch an und somit einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 1 StPO als gegeben an.

Die Wiederaufnahme bedeutet zwar, dass Mollath sofort freigelassen werden muss, das Ende der Justizschlacht um diesen Fall ist das jedoch nicht. Nun muss das Verfahren, dass damals zu seiner Unterbringung geführt hat, wieder neu durchgeführt werden. Und da kann noch vieles passieren. Man kann also gespannt sein.

PS: Die bayerische Jusitzministerin Beate Merk ist natürlich derweil auf Twitter erfreut über die Entscheidung, hing doch der Fall wie ein Damoklesschwert über ihrem Kopf vor den anstehenden Landtagswahlen. Die bayerischen Wähler sollten jedoch nicht vergessen, wie viele Fehler sie gemacht hat, bevor sie den Wiederaufnahmeantrag angewiesen hat. Die Unterbringungsvorausstzungen und -bedingungen in Bayern sind nämlich das Werk der seit über 50 Jahren regierenden CSU-Mehrheit.

Update: Pressemitteilung des OLG Nürnberg zum Fall