Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer einer Entscheidung vom heutigen Tage (2 BvQ 55/13) kurz und knapp dargelegt, wieso es einen Abgeordneten des Bundestags nicht in seinen Rechten aus Art. 38 GG verletzt, wenn die SPD ihre Mitglieder entscheiden lässt, ob die große Koalition kommen soll oder nicht. Kernargumentation des höchsten deutschen Gerichts ist dabei, dass ein Votum der Mitglieder die einzelnen Abgeordneten direkt nicht bindet. Egal wie die Basis abstimmt, jeder Abgeordnete kann trotzdem entscheiden, ob er Angela Merkel zur Kanzlerin wählen will oder nicht. Und die Fragen nach einer “Koalition” sind sowieso nicht Aufgabe des Bundestags, also können solche Verträge auch keine direkten Bindungswirkungen gegenüber den Abgeordneten entfalten.
In dieser Sache hat mir (und allen anderen Genossen) unsere Generalsekretärin heute geschrieben, dass fast 200.00 Wahlunterlagen schon im Willy-Brandt-Haus eingegangen sind. Man kann vom Mitgliederentscheid halten, was man will, aber das ist wirklich ein ermunterndes Beispiel dafür, dass parteiinterne Demokratie auch in wichtigen Angelegenheiten funktioniert.