Zitat aus einem Beklagtenschriftsatz:
Seit mehr als 40 Jahren wohnt die Beklagte auf ihrem Anwesen […]. Die nunmehr […]-jährige Beklagte möchte auf ihrem Anwesen in Ruhe ihren Lebensabend verbringen und hat keinerlei Interesse an irgendwelchen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen mit den Klägern. Es ist für sie deshalb nicht nachvollziehbar, warum die Kläger sie seit langem mit einem angeblich nicht korrekten Baumwuchs ihrer Bäume belästigen, die sich auf dem Grundstück der Beklagten befinden.
Ja, die Kläger sind schon gemein. Fordern die doch tatsächlich, dass die “arme alte Frau” ihre morschen Bäume sichert, damit sie nicht auf das Haus der Kläger fallen. Was für eine unverschämte Gemeinheit!((Die Kläger waren so gemein, dass sie der armen alten Dame sogar angeboten haben, die Arbeiten selbst zu übernehmen. Das wollte sie aber natürlich auch nicht.)) Was mich an einem solchen Schriftsatz aber mehr verwundert ist, wieso der Kollege der Auffassung ist, dass sich eine erfahrene Berufsrichterin auch nur in irgendeiner Weise davon beeindrucken lassen könnte..