RIP Terry Pratchett (1948-2015)

Es gibt kaum einen Autor, dessen Werke mir mehr Freude bereitet haben, die mir unzählige tolle Stunden beschert haben, mich zum Lachen und zum Nachdenken gebracht haben und die mir auch beim zwanzigsten Mal lesen mich immer erfreuen konnten, egal in welcher Stimmung ich war. Mit Terry Pratchett ist einer der ganz Großen von uns gegangen.


Thank you for teaching us how big our world is by sharing so many of your own.
(CC-BY-NC-2.5, Randall Munroe, xkcd.com)

“…werden wir diesen gerichtlich durchsetzen”

In der gefühlten unendlichen Geschichte eines Rechtsstreits zwischen unserem Mandanten und einem großen Energieversorger (ich hatte hier, hier und hier darüber berichtet) hatten wir beim zuständigen Amtsgericht – bei dem bereits der Rechtsstreit über die Duldung der Sperrung anhängig ist – eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Energieversorger untersagt, die Sperrung durchzusetzen, bis nicht der Rechtsstreit erledigt ist.

Davon unbeeindruckt – oder weil die einstweilige Verfügung noch nicht bei einer der vielen damit befassten Stellen angekommen scheint – erhielt unser Mandant eine weitere Androhung der Einstellung der Energieversorgung. Besonders ironisch dabei folgender Abschnitt des Schreibens:

Bitte ermöglichen Sie ab diesem Tag den Zutritt zum Zähler. Vielen Dank. Sollte kein Zutritt möglich sein, werden wir diesen gerichtlich durchsetzen.

Formbrief oder nicht, aber etwas anzudrohen, was man gerade eben bereits versucht, ist m. E. etwas peinlich. Oder wäre es, wenn die betreffende Abteilung wüsste, womit denn andere Abteilungen im Haus sich beschäftigt habe.

PS: Begründung des Gerichts für den Erlass der einstweiligen Verfügung? U. a. venire contra factum proprium.

Lesetipp: Abschaffung des § 166 StGB, nicht Verschärfung

Auch wenn ich mit der Süddeutschen Zeitung aufgrund miserabler Berichterstattung auf lokaler Ebene inklusive der Verbreitung von Unwahrheiten wider besseren Wissens zur Zeit etwas auf Kriegsfuß stehe, ist deren Elite immer noch zu prägnanten und lesenswerten Beiträgen fähig, weshalb ich allen empfehle, Heribert Prantls Kommentar zu den Forderungen, Gotteslästerung (wieder härter) zu bestrafen, zu lesen.

Zum selben Thema auch Prof. Dr. Hoeren im beck-blog: Plädoyer für die Abschaffung von § 166 StGB – Charlie Hebdo und die Folgen.

Wenn der linke Fuß nicht weiß, was die rechte Hand tut…

Ich hatte hier von einem Fall berichtet, in dem ein großes Energieunternehmen gegen unseren Mandanten versucht, Forderungen zu betreiben, die so nicht oder in anderer Höhe korrekt sind.

Nachdem die linke Hand eine gütliche Lösung der Sache behauptet hat zu wollen, hat die rechte Hand eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt, die Duldung der Sperrung gerichtlich durchzusetzen. Das Verfahren läuft noch. Dessen ungeachtet hat der linke Fuß des Unternehmens (beide Hände haben ja schon unabhängig voneinander was getan) nun dem Mandanten nochmals angedroht, die Stromversorgung zu sperren, obwohl die Kollegen gerade dies gerichtlich versuchen durchzusetzen.

Ich weiß ja, dass gerade in großen Unternehmen viel Kommunikation schief läuft, aber man sollte doch zumindest meinen, dass der selben Kundennummer(!) im System so viele Informationen zugeordnet werden, dass sich nicht drei oder vier Mitarbeiter parallel mit dem selben fiktiven Problem beschäftigen.

Was ein solches Verhalten für die Kundenzufriedenheit bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen.

Entschleunigungsgebot

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In Jugendstrafsachen gilt bekanntlich ein besonderes Beschleunigungsgebot. Jugendliche sollen schnell vor den Jugendrichter, damit der Erziehungsgedanke der Sanktionen des JGG verwirklicht werden kann. Wenn viel Zeit zwischen Tat und Verurteilung vergeht, so der Grundgedanke des Gesetzgebers, dann wird man auf dern Jugendlichen nicht mehr sinnvoll einwirken können.

Vor diesem Hintergrund folgende Anekdote:

Ein Mandant kommt in die Kanzlei zur Beratung, Ende Dezember sei Hauptverhandlung für seinen Fall. Man fragt nach, was denn passiert ist: Er ist am 01.01.2014 mit 0,75 g Haschisch und 0,1 g Speed erwischt worden, die er damals brav abgegeben hat. Und dann passierte bis Ende Oktober erst mal – richtig – gar nichts, bevor der Staatsanwalt – § 31a I BtMG ignorierend – Anklage erhoben hat.

Beschleunigung sieht m. E. anders aus…

Wundersamer Fristablauf

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Quelle:
David Vignoni / Wikimedia Commons [GNU LGPL Lizenz]

Das Amtsgericht übersendet unserer Mandantin mit Datum 04.11.2014 ein Schreiben, wonach ihr statt Erlass eines Strafbefehls die Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO angeboten wird, wenn sie dafür freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis verzichtet. Das Schreiben enthält u. a. den Satz:

Bitte teilen Sie daher binnen zwei Wochen mit, ob Sie mit obiger Sachbehandlung einverstanden und bereits sind, auf Ihre Fahrerlaubnis zu verzichten.

Weil in Bayern die Uhren aber bekanntlich anders ticken oder die Ungeduld am Jahresende besonders groß ist, erlässt die selbe Richterin am 10.11.2014 den beantragten Strafbefehl. Das nenne ich mal einen wundersamen Fristablauf.

Fackeln an und Mistgabeln schärfen!

Quelle:  Robert Couse-Baker / flickr.com, Verwendung unter CC-BY-2.0-Lizenz
Quelle: Robert Couse-Baker / flickr.com
[CC-BY-2.0-Lizenz]

Auch in einer kleinen Landkanzlei, in der ich arbeite, gibt es Mandate, für die sich die Presse interessiert.

Der Sachverhalt wirkt auf den ersten Blick recht einfach:
Der Mandant hat gegen den Pächter seines Bauernhofes, nennen wir ihn mal Josef Untermüller, über zwei Instanzen, zuletzt beim OLG München, einen Räumungstitel erwirkt, weil dieser eigenmächtig entschieden hat, dass er nur 1/4 der vereinbarten Pacht zahlen müsse und auch sonst sich nicht besonders um die Regelungen im Pachtvertrag gekümmert hat.

Komplizierter wird der Fall durch die persönlichen Verhältnisse:
Der Verpächter ist der Vater des Pächters, der darüber hinaus seit 20 Jahren unter Betreuung seiner Ehefrau, Erika Untermüller, steht. Der Pächter hat im Übrigen 5 Kinder und eine Ehefrau, die die Altbäuerin nicht besonders mag. Die Familienverhältnisse sind also gelinde gesagt “zerrüttet”.

In diesem Fall hat daraufhin eine ehemals seriöse große Tageszeitung, die seit längerer Zeit den Verlockungen des Boulevards nicht mehr widerstehen kann, zwei Artikel publiziert, die das Geschehene – vorsichtig gesagt – einseitig aus Sicht des Josef Untermüller jun. medienwirksam zusammen fassen.

So wurde daraus das Heimatdrama der bösen Erika Untermüller, die den armen Sohn aus Mißgunst, Neid und Hass auf die Schwiegertochter mitsamt seiner 5 Kinder vom Hof jagen will und kein Mitleid mit den armen 150 Tieren hat, die dann verenden werden und dem heldenhaften Josef Untermüller, der sich gegen das Unrecht zum Wohl der Tiere wehrt und daher standhaft bis zuletzt sein Bleiben auf dem Hof verteidigt.

Und, wie zu Erwarten, schärft der virtuelle Mob die Mistgabeln und fordert lautstark die Lynchung der bösen Mutter – natürlich ohne die Fakten zu kennen:

 das ist so unvorstellbar Böse von dieser Alten!

Für mich ist es unbegreiflich, wie eine Mutter so gegen den Sohn und seine Familie vorgehen kann.

Es wäre besser die Alte aus dem Haus zu jagen

die alte hexe hat wohl ihren verstand verloren.

Und weil es natürlich nicht fehlen darf, Juristen-Bashing:

Was sich hier abspielt, liegt fernab von jeglichem juristischen Verständnis und deren juristischen ‘Handlanger’.

Man liest oft solche Geschichten, mit herzlosen Vermietern, gemeinen Chefs o. ä. Aber wenn man die Fakten kennt, erschrickt man wirklich, wie einseitig doch manchmal berichtet wird und wie einfach sich normale Leute dazu aufschwingen, über Dinge zu richten, deren Fakten sie nicht kennen.

Oder, um es auf den Punkt zu bringen:

“The IQ of a mob is the IQ of its most stupid member divided by the number of mobsters.”

– Terry Pratchett, Maskerade

180°-Drehung

Ich hatte hier von einem Verfahren erzählt, in dem die Gegenseite versucht hat darzulegen, dass Rechnungen per Post zugegangen seien, weil es hierfür einen Anscheinsbeweis gebe.

Heute, eine Stunde vor dem Termin, erreicht mich ein Schriftsatz mit dieser Aussage:

Der Beklagte hat also von Anfang an und zu keinem Zeitpunkt eine Papierrechnung erhalten.

Ich hoffe nur, der Kollege hat sich bei dieser rasanten 180°-Drehung nicht verletzt… 😉

“Der ist auf Termin”

Seit über einem Jahr streitet sich die Mandantschaft mit einem Energieversorgungsunternehmen über diverse Forderungen, oftmals weit überzogen und unbegründet, die mit Sperrungsdrohungen versehen werden. Man schreibt sich hin und her, wenn man denn mal einen Mitarbeiter findet, der Ahnung von der Sache hat, beantragt eine einstweilige Verfügung, woraufhin die Gegenseite sich bereit erklärt, nicht zu sperren, etc. pp. Bis man irgendwann zu einem Punkt kommt, dass der Mandant vielleicht tatsächlich einen (geringen) Betrag schuldet. Die Gegenseite erklärt ihre Vergleichsbereitschaft, wir bieten einen Vergleich an.

Die linke Hand (die nicht weiß, was die rechte Hand tut) beauftragt derweil eine Kanzlei mit der Klage auf Duldung der Stromunterbrechung, wobei vorgetragen wird, dass die Forderungen unbestritten gewesen seien.

Auf meinen dezenten Hinweis, dass der Kollege doch bitte mal seine Mandantschaft um Informationen bitten sollte, was in der Sache alles gelaufen ist (hier immerhin ein Leitz-Ordner) und dass man diesseits natürlich sich auf die erklärte Vergleichsbereitschaft verlassen hat, sichert man mir entsprechende Nachforschung zu und stimmt einer Klageerwiderungsfristverlängerung zu.

Das war Mitte Oktober. Einmal hab ich den Kollegen noch erwischt, da hat er mir gesagt, dass seine Mandantschaft nicht reagiere, er sich aber kümmern und Bescheid geben werde. Was er leider nicht gemacht hat.

Immer wenn ich jetzt anrufe und nachfrage, kommt ein Standardsatz:

“Der ist auf Termin.”

Der Kollege ist offensichtlich vielbeschäftigt, was ja schön für ihn ist. Aber das meine Bitten um Rückruf und Mitteilung, ob einer weiteren Fristverlängerung zugestimmt würde, ungehört verhallen, ist leider weniger schön…

Update [25.11.2014, 19:55 Uhr]:

Zur Ehrenrettung des Kollegens hat er heute nachmittag doch noch zurückgerufen. Um mitzuteilen, dass seine Mandantschaft sich immer noch nicht meldet. Auch das kenn ich aus eigener Erfahrung…

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