“Falsches Toilettenpapier”

Rechtsstreit vor dem Amtsgericht, die Parteien, Vermieter und Mieter, stritten, wie so oft, darum, ob ein Mangel vorliegt, wer daran schuld sei und – wichtig – wer bezahlen muss. Im konkreten Fall waren die Toiletten in einem Gewerberaum verstopft, mit der Folge, dass die Abwässer nun in die Toilettenräume abflossen, was den Mieter gar nicht erfreute, der dem Vermieter den Mangel angezeigt und dann die Miete gemindert hat.

Im Rechtsstreit trug der Vermieter nun vor, der Mieter sei doch selbst schuld an der Verstopfung, weil er u.a. das “falsche Toilettenpapier” verwendet habe.

Was leider nicht erwähnt wird, ist, wie Toilettenpapier, also ein Produkt, das seiner Bestimmung nach heruntergespült werden soll, “falsch” sein kann.

Da das Verfahren mit einem Vergleich endete, musste das Gericht diese Frage im Endeffekt nicht entscheiden. Schade eigentlich. Auf die Erörterungen hierzu im Urteil wäre ich gespannt gewesen… =)