Gespaltene Persönlichkeit eines DHL-Pakets

Der eine oder andere mag glauben, ich verbringe den ganzen Tag damit, Zeug zu bestellen und per DHL sonstwo hinschicken zu lassen. Dem ist natürlich nicht so. Aber eine Geschichte hab ich noch.

Gestern hab ich via Sendungsverfolgung erfahren, dass mein Paket an die Filiale X weitergeleitet wurde, weil ich nicht daheim war. Wann die Abholung möglich ist, könne ich der Benachrichtigungskarte entnehmen. Gut, dachte ich mir, die Filiale ist zwar schlecht erreichbar ohne Auto, aber zumindest hat der Paketbote nicht wieder behauptet, das Paket mir zugestellt zu haben. Heute bekomme ich eine Benachrichtigungskarte für dieses Paket. Es sei in die Filiale Y geliefert worden und könne dort ab dem nächsten Werktag um 14:00 Uhr abgeholt werden. Komisch, denn laut Sendungsverfolgung befindet es sich weiterhin in Filiale X. Offensichtlich hat mein Paket also eine gespaltene Persönlichkeit entwickelt oder es befindet sich an zwei Orten gleichzeitig, wodurch DHL sicherlich ein Nobelpreis in Physik sicher wäre.

Ich bin mal gespannt wo es nun wirklich ist. Wahrscheinlich beim Nachbarn oder in Filiale Z. 😉

Nachforschung à la DHL

Ich hatte ja berichtet, dass DHL behauptet hatte, mir ein Paket ausgeliefert zu haben, welches ich nie bekommen habe.

In Zeiten des Internets habe ich das letzte Woche sodann per E-Mail und Twitter reklamiert. Letzte Woche Donnerstag erreichte mich dann schon ein Anruf aus Bonn, wonach man mir mitteilte, dass für das Paket unleserlich unterschrieben worden sei. Die Unterschrift könne man mir nicht geben, da müsse der Versender einen Nachforschungsauftrag stellen.

Auf meinen Tweet kam heute ein Anruf eines anderen Mitarbeiters von DHL. Er konnte weitgehend nur wiederholen, was mir am Donnerstag schon mitgeteilt wurde, mit einer Ausnahme: Innerhalb von 3-4 Tagen (also jetzt nicht mehr) könnte man den Paketboten kontaktieren und nachfragen, was er denn gemacht hat. Wieso der Kollege am Donnerstag das nicht veranlasst hat, wisse er aber nicht.

Ich solle doch mal meine Nachbarn (allein 13 Parteien in meinem Haus!) fragen, ob wer das Paket angenommen hat, vielleicht mit nem Aushang im Flur. So kann man seine Zustellungspflichten auch abwälzen..

DHL behauptet, mir persönlich Pakete gegeben zu haben

Ich hab – wie man das so macht in diesen modernen Zeiten – mal was online bestellt. Lieferung per DHL, heute irgendwann, kein Problem. Als ich dann von der Arbeit heim kam, war da kein Paket. Auch nix im Briefkasten. Macht nix, denk ich mir, wird halt morgen kommen. Man kann ja – moderne Zeiten und so – per Sendungsverfolgung schnell herausfinden, wo das Paket denn ist. Gesagt, getan, nicht schlecht gestaunt. Denn DHL behauptet steif und fest, das Paket sei ausgeliefert. Und zwar an mich. Persönlich.

dhl-2014-08-06Um 14:50 Uhr also, wo ich – durch Zeugen belegbar – 30km Luftlinie im Büro gesessen und gearbeitet hab.

Als Jurist frage ich mich natürlich zuallererst wie die rechtliche Situation aussieht.

Zivilrechtlich dürfte es einfach sein: Mein Anspruch gegen den Verkäufer besteht bis ich das Paket tatsächlich bekomme. Wenn DHL es sonstwo hinbringt, dann muss der Verkäufer dafür sorgen, dass DHL es zu mir bringt.

Interessant ist, ob ein solches Verhalten nicht auf strafrechtlich relevant sein könnte. Würde der Paketbote auf einem Zettel für mich unterschreiben, dass ich das Paket bekommen habe, dann wäre das relativ eindeutig eine Urkundenfälschung (§ 267 StGB). Nur hat der Paketbote ja kein Papier mehr, sondern ein kleines Gerät, auf dem man den Empfang der Sendung mit einer Unterschrift bestätigen soll. Spontan würde mir hierfür der § 269 StGB einfallen. Dann ist jedoch die Frage: Hat er für mich in meinem Namen oder in seinem Namen unterschrieben? In ersteren Fall wird ein Speichern falscher beweiserheblicher Daten zu bejahen sein, da es sich ja (bei Papier und Stift) um eine gefälschte Urkunde handeln würde. In letzteren Fall wäre es wohl nur ein Fall einer schriftlichen Lüge, wenn er quasi bestätigt, er habe das Paket mir übergeben. Dann wäre natürlich eine Prüfung des § 263 StGB gegenüber dem Verkäufer anzudenken, wenn damit vorgetäuscht werden soll, dass die Lieferung erfolgt ist und somit keine Schadensersatzansprüche bestünden.

Nur bei der Suche nach meinem Paket hilft mir das auch nix… :-/