Innerer Dissens

Aus dem Schriftsatz eines Beklagten:

Der Beklagte hat erst am 15.02.2018 erfahren, dass der Kläger Zugriff auf die Konten seiner Kollegen hatte.

Auch aus einem Schriftsatz dieses Beklagten:

Der Kläger hat am 10.01.2018 [sic!] gegenüber dem Beklagten zugegeben, auf die Konten seiner Kollegen zugegriffen zu haben.

Ich bin fast versucht, dies einfach so hintereinander zu zitieren und den Richter selbst darauf kommen zu lassen, dass hier irgendwas nicht stimmen kann…aber auch nur fast…

Polizeiliche Kommunikationsschwierigkeiten II – Staatsanwaltschaft Edition

Mein kürzlich angeklungener Optimismus war wohl fehl platziert. Heute kamen die Strafakten (nochmals) zum Aktenzeichen Y, weil auch bei der Staatsanwaltschaft scheinbar keiner gelesen hat, was eigentlich beantragt war und der zuständige Beamte es wohl nicht für notwendig erachtete, diese über den Inhalt meines Anrufs zu informieren.

Auf die Auskunft zum Aktenzeichen X warten wir derweil weiterhin…

Polizeiliche Kommunikationsschwierigkeiten

Fax an Polizei:

Bitte Tagebuch-Eintrag für Aktenzeichen X übersenden

Schreiben von Polizei:

Akteneinsichtgesuch für Aktenzeichen Y wurde an StA weitergereicht. Bitte gegen Sie uns Bescheid, wenn Sie Aktensicht zu Aktenzeichen X wollen

Ich greife zum Hörer und versuche dem Beamten klar zu machen, dass ich nur Akteneinsicht zu Aktenzeichen X wollte:

Freundlicher Beamter am Telefon: Da müssen Sie dem Kollegen nochmals schreiben

Ich: Was genau soll ich ihm denn schreiben, wenn ich schon ausdrücklich geschrieben habe “Bitte Tagebuch-Eintrag für Aktenzeichen X übersenden” und dies keinen Erfolg hatte?

FBaT: Oh…. *kurzes Überlegen* Ich leg dem Kollegen einen Zettel ins Fach.

Ich bin mal ausnahmsweise optimistisch 😉

Eine echte Koryphäe!

Aus einem Beweisbeschluss:

Zum Sachverständigen wird bestimmt:
n. n.

Hab schon sehr viel Gutes gehört von dem/der Mann/Frau, ein/e echte/r Experte/-in auf [Gebiet einsetzen]! 😉

“Neueste” Gesetze

Aus einer Klageschrift vom Dezember 2017(!):

Die Beklagte wird verurteilt an die Kläger … € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskont-Überleitungs-Gesetzes seit … zu zahlen.

Neue Gesetze kennenzulernen ist immer wieder was Schönes. Auch wenn sie schon seit 15 Jahren nicht mehr gelten…

Der Kollege war übrigens die letzten 15 Jahre sehr wohl als Anwalt aktiv, die Schuldrechtsmodernisierungsreform ist aber scheinbar dennoch an ihm vorbeigegangen.

“Wieso sind nur alle so gemein zu ihr?”

Zitat aus einem Beklagtenschriftsatz:

Seit mehr als 40 Jahren wohnt die Beklagte auf ihrem Anwesen […]. Die nunmehr […]-jährige Beklagte möchte auf ihrem Anwesen in Ruhe ihren Lebensabend verbringen und hat keinerlei Interesse an irgendwelchen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen mit den Klägern. Es ist für sie deshalb nicht nachvollziehbar, warum die Kläger sie seit langem mit einem angeblich nicht korrekten Baumwuchs ihrer Bäume belästigen, die sich auf dem Grundstück der Beklagten befinden.

Ja, die Kläger sind schon gemein. Fordern die doch tatsächlich, dass die “arme alte Frau” ihre morschen Bäume sichert, damit sie nicht auf das Haus der Kläger fallen. Was für eine unverschämte Gemeinheit!((Die Kläger waren so gemein, dass sie der armen alten Dame sogar angeboten haben, die Arbeiten selbst zu übernehmen. Das wollte sie aber natürlich auch nicht.)) Was mich an einem solchen Schriftsatz aber mehr verwundert ist, wieso der Kollege der Auffassung ist, dass sich eine erfahrene Berufsrichterin auch nur in irgendeiner Weise davon beeindrucken lassen könnte..

Fachanwalt für Verlegungsrecht

In einer eigentlich nicht besonders anspruchsvollen Sache (Streitwert: <800,00 €) haben wir im April 2017 Klage eingereicht. Nach einer kleinen Irrfahrt ist die Sache seit Juli 2017 beim hiesigen Amtsgericht anhängig. Dort blieb die Akte erst einmal vier Monate unbearbeitet, weil das Referat unbesetzt blieb.

Nachdem sich im November 2017 ein neuer Richter für das Referat gefunden hatte, terminierte dieser auf Mitte Dezember 2017. Und dann auf Anfang Januar 2018. Und dann auf Ende Januar 2018. Und dann auf Ende Februar 2018. Und jetzt auf Ende März 2018. Jeweils “Auf Antrag des Beklagtenvertreters”. Jeder Verlegungsantrag enthält die Bitte an das Gericht, vor einer Verlegung Rücksprache zu halten. Was scheinbar jeweils ignoriert wird.

Leidtragender ist der Klägervertreter, der seinem Mandanten erklären muss, dass man nichts dagegen machen kann, wenn das Gericht wieder und wieder und wieder verschiebt…

Die Sache ist übrigens recht einfach, der Beklagte hat die Klageerwiderungsfrist deutlich versäumt, so dass das Gericht eigentlich auf Grundlage der Klage entscheiden könnte. Wenn es doch nur mal einen Termin machen könnte.

In eigener Sache: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Nachdem ich es am Dienstag schon per Zufall im Rechtsanwaltsregister gefunden hatte, nun heute auch offiziell in der Post: Nicht schlecht für jemanden, der eigentlich in Studium und Referat immer ein Augenmerk aufs Strafrecht gelegt hatte, wenn ich das mal so sagen darf. Da sieht man mal, dass die Praxis einen dann doch immer wieder überraschen kann. 🙂

Wie man Freunde nicht gewinnt

Zitate aus einem Schriftsatz eines Kollegen:

[…] die vom Gericht unreflektiert übernommene Logik-Absenz des Klägervortrags […]

Das Gericht wird, nachdem es bislang jeglichen Vortrag der Beklagtenseite zu ignorieren geneigt war, nunmehr, nachdem es  […] auf die Unzulänglichkeiten seiner Überlegungen hingewiesen wurde, seine Verfahrensführung zu überdenken haben.

[…] deren Beachtung durch das Gericht bislang nicht erkennbar sind.

Das Gericht ist weiter darauf aufmerksam zu machen, dass sein Hinweis […] eine wenig sorgfältige Arbeitsweise nahelegt.

Ich bin ja kein Hellseher, aber wenn jetzt ein Hinweis des Gerichts folgen würde, in dem sinngemäß steht “Du hast recht, ach du wunderbar schlauer Anwalt, ich bin so blöd und hab alles falsch gemacht, kannst du mir verzeihen?”, wäre ich schon sehr überrascht 😉

Es wäre so einfach gewesen…

Mandant soll im Straßenverkehr gedrängelt haben, also eine Nötigung (§ 240 StGB), begangen haben. Die Zeugin (= Geschädigte) hat weder den Fahrer des Autos noch sonstige Insassen erkannt. Was also macht der Mandant, bevor er zum Anwalt geht? Richtig, er geht schnurstracks zur Polizei und erzählt dieser, dass er der einzige Fahrer des Pkw war an diesem Tag. Die Polizei dankt für das verfrühte Weihnachtsgeschenk, der Staatsanwalt auch und klagt – die Aussage der Beifahrerin, die die angebliche Tat auch nicht gesehen hat, mal wie immer ignorierend – den Mandanten an.

Dann geht er mit der Anklage zum Anwalt, der sich nur denkt “Zum Glück gibt es mittlerweile Emoji für alles”:
🤦

In diesem Sinne: Ein frohes neues Jahr!