Fachanwalt für Verlegungsrecht

In einer eigentlich nicht besonders anspruchsvollen Sache (Streitwert: <800,00 €) haben wir im April 2017 Klage eingereicht. Nach einer kleinen Irrfahrt ist die Sache seit Juli 2017 beim hiesigen Amtsgericht anhängig. Dort blieb die Akte erst einmal vier Monate unbearbeitet, weil das Referat unbesetzt blieb.

Nachdem sich im November 2017 ein neuer Richter für das Referat gefunden hatte, terminierte dieser auf Mitte Dezember 2017. Und dann auf Anfang Januar 2018. Und dann auf Ende Januar 2018. Und dann auf Ende Februar 2018. Und jetzt auf Ende März 2018. Jeweils “Auf Antrag des Beklagtenvertreters”. Jeder Verlegungsantrag enthält die Bitte an das Gericht, vor einer Verlegung Rücksprache zu halten. Was scheinbar jeweils ignoriert wird.

Leidtragender ist der Klägervertreter, der seinem Mandanten erklären muss, dass man nichts dagegen machen kann, wenn das Gericht wieder und wieder und wieder verschiebt…

Die Sache ist übrigens recht einfach, der Beklagte hat die Klageerwiderungsfrist deutlich versäumt, so dass das Gericht eigentlich auf Grundlage der Klage entscheiden könnte. Wenn es doch nur mal einen Termin machen könnte.