In eigener Sache: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Nachdem ich es am Dienstag schon per Zufall im Rechtsanwaltsregister gefunden hatte, nun heute auch offiziell in der Post: Nicht schlecht für jemanden, der eigentlich in Studium und Referat immer ein Augenmerk aufs Strafrecht gelegt hatte, wenn ich das mal so sagen darf. Da sieht man mal, dass die Praxis einen dann doch immer wieder überraschen kann. 🙂

4 Gedanken zu „In eigener Sache: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  1. Glückwunsch.

    Der Post klingt ein bißchen so wie:

    Eigentlich will ich Strafrecht machen, aber Miet- und Wohnrecht war die schnellste Möglichkeit eine FA-Titel zu bekommen.

    Also nicht Interessenschwerpunkt, sondern eher “wenn es denn sein muss”

    • Danke! 🙂

      Das war natürlich so nicht gemeint. Vielmehr war ich wie viele idealistisch, als ich in der Theorie Strafrecht gemacht habe und die Konfrontation mit der bayerischen Wirklichkeit hat mich davon kuriert (siehe meine entsprechenden Blogbeiträge). Dafür habe ich in der Theorie Zivilrecht nicht so toll gefunden, wie ich es jetzt finde. Wie das Leben halt spielt 😉

  2. Meinen Glückwunsch!

    So unpassend ist es auch gar nicht:

    Bisweilen kann es bei der Vertretung in Mietsachen ganz nützlich sein, auf strafrechtlich versiert zu sein 😉 Eine Kollegin von mir hat festgestellt, daß sie auch im Familienrecht nicht selten Berührung mit dem Strafrecht hat. Die “ultima ratio” schießt bisweilen wild um sich.

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