Es wäre so einfach gewesen…

Mandant soll im Straßenverkehr gedrängelt haben, also eine Nötigung (§ 240 StGB), begangen haben. Die Zeugin (= Geschädigte) hat weder den Fahrer des Autos noch sonstige Insassen erkannt. Was also macht der Mandant, bevor er zum Anwalt geht? Richtig, er geht schnurstracks zur Polizei und erzählt dieser, dass er der einzige Fahrer des Pkw war an diesem Tag. Die Polizei dankt für das verfrühte Weihnachtsgeschenk, der Staatsanwalt auch und klagt – die Aussage der Beifahrerin, die die angebliche Tat auch nicht gesehen hat, mal wie immer ignorierend – den Mandanten an.

Dann geht er mit der Anklage zum Anwalt, der sich nur denkt “Zum Glück gibt es mittlerweile Emoji für alles”:
🤦

In diesem Sinne: Ein frohes neues Jahr!