Das Problem mit Bewertungen bei Anwälten

Das Internet erlaubt – grundsätzlich sehr praktisch – jedem jeden zu bewerten, damit andere sich sparen können, selbst Erfahrungen zu machen. Das kann ganz gut funktionieren (bei vielen ehrlichen Kommentatoren) und ziemlich schief gehen (bei wenigen objektiv ungerechtfertigten schlechten Kommentaren). Auch uns Rechtsanwälte hat der Trend ja mittlerweile erwischt und einige Kollegen forcieren solche Bewertungen auch noch.

Was die Probleme damit sind, kann man schnell erkennen:

Ich habe zum Beispiel vor kurzem mal einen Kollegen bei Google Maps gesucht, weil mich interessierte, wo er denn sitzt. Dabei fielen mir seine 50+ Bewertungen auf (bei einem Durchschnitt von 4,8 Sternen). Also habe ich mal gelesen, wer denn da was geschrieben hat. Und durfte mit Erstaunen feststellen, dass ein Gegner eines unserer Mandanten den Kollegen über den Klee für dessen tolle Bearbeitung lobt.

Vollkommen verwirrt habe ich mir die Akte geholt und siehe da, ich war gar nicht verrückt geworden. Denn alles, was der Kollege gemacht hatte, war ein rechtlich unbegründetes Anspruchsschreiben zu schicken. Das hatten wir ziemlich kurz und knapp zurück gewiesen. Und das war es dann auch gewesen. Weitere Schritte hatte der Kollege in den letzten sechs Monaten nicht mehr unternommen und wird dies wohl auch kaum mehr tun, nachdem der Anspruch ziemlich eindeutig nicht bestehen kann.

Aber viele, die ihn nun googlen, werden eine tolle Bewertung lesen und sich denken “Was für ein toller Anwalt!”. Bleibt nur zu hoffen, dass sie dann mehr Glück haben als der Nutzer, der die Bewertung geschrieben hat.