Sich mal einen kurzen Urlaub gönnen

Anfang Dezember einigt man sich mit einem Kollegen auf einen außergerichtlichen Vergleich. Mitte Dezember fragt man zaghaft an, ob man denn das Geld aus dem Vergleich schon erhalten habe, damit wir und der Mandant die Akte zumachen können. Mitte Januar erinnert man mal an das Schreiben von Mitte Dezember. Daraufhin kommt ein Fax zurück: “Der Kollege A. ist zurzeit im Urlaub, Ihr Schreiben kann daher erst Anfang Februar beantwortet werden”.

Mal abgesehen davon, dass der Kollege A. sicherlich nicht selbst kontrollieren wird, ob ein Geldeingang zu verzeichnen war, ist er dennoch zu beneiden. Von über sechs Wochen Urlaub können die allermeisten Anwälte nämlich nur träumen…