BGH’sche Definitionen – Heute: Das Wort “Witwe”

divorce-619195_640

Wit­we, die
Frau, deren Ehemann gestorben ist

Soweit der Duden. Der BGH sieht das in manchen Fällen anders und definiert das Wort kurzerhand um.

Diesen Eindruck bekommt man zumindest bei BGH, Urteil vom 22.07.2015 – Az. IV ZR 437/14. Wie u. a. lto.de berichtet, hat der BGH in diesem Fall entschieden, dass Begünstigte einer Lebensversicherung nach Versterben des Versicherungsnehmers diejenige Ehefrau ist, mit der die Ehe bei Vertragsschluss oder zum Zeitpunkt der Einsetzung der “Witwe” als Bezugsberechtigte bestand und nicht diejenige, mit der der Versicherungsnehmer bei seinem Tod verheiratet war. Nur wenn der Versicherungsnehmer der Versicherung schriftlich die Änderung der Bezugsberechtigten mitteilt, so sei die neue Ehefrau berechtigt. Eine – in diesem Fall stattgefundene – telefonische Mitteilung genüge nicht.

Wie lto.de weiter berichtet, hat das OLG Frankfurt am Main als Vorinstanz dies wohl pragmatischer gesehen und als Witwe diejenige Ehefrau angesehen, mit der die Ehe zum Zeitpunkt des Todes bestand. Dies dürfte auch im Sinne der Versicherungsnehmers gewesen sein, der nun (zum Glück?) nicht mehr miterleben muss, wie seine Ex-Frau das Geld bekommt und seine zweite Ehefrau entgegen seines Willens leer ausgeht.