Selbstverursachte “Beeinträchtigung”

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Deutschland wird oftmals als Land der Spießbürger und Kleingeister verschrien und die tägliche Praxis als Rechtsanwalt kann einem leider hin und wieder keine andere Wahl lassen, als zu nicken und sich dann an den Kopf zu fassen, mit welchen Sachen man sich denn beschäftigen muss.

So erzählt ein Mandant, dass ihm seine Mieter – mit denen er sich schon seit längeren in Rechtsstreit befindet, weil sie wegen – objektiven – Winzigkeiten klagen und die Miete mindern, nun angedroht hätten, die Miete um 10% zu mindern. Grund: Die Nachbarn der Mieter würden sich – wenn das Wetter dies zulässt – nackt auf deren Dachterrasse sonnen.

Das allein ist ja schon kleingeistig genug. Richtig an den Kopf fassen musste ich mir aber, als er noch erwähnt hat, dass man die Dachterrasse von der Wohnung der Mieter eigentlich nur einsehen kann, wenn man sich seeehr weit aus dem Fenster lehnt. Ein Musterbeispiel von selbstverursachter “Beeinträchtigung” also.

(Meine Vermutung ist ja, dass die Ehefrau des Mieters mitbekommen hat, dass ihr Mann immer der Nachbarstochter beim Sonnenbaden zugeguckt hat und sie das jetzt unterbinden will 😉 )

4 Gedanken zu „Selbstverursachte “Beeinträchtigung”

  1. Da fehlte ja nur noch der Hinweis, dass die Kinder des Mieters ja möglicherweise die Nackten sehen könnten.
    Dann wäre es schnell vorbei mit dem Treiben auf der Dachterrasse.

    • Der Hinweis war natürlich auch dabei (bzw. die Enkel). Wie die das aber sehen können sollen, wenn schon Erwachsene sich so weit aus dem Fenster lehnen müssen, dass sie fast raus fallen, wurde nicht erklärt 😉

  2. Im Gegensatz zu den meisten Kleingeistigkeiten hat das aber
    einen erheblichen “Grinsfaktor”

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