Zwei-Klassen-Strafrecht

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Das Recht ist keine billige Sache. Das gilt auch für das Strafrecht. Richter, Staatsanwälte und nicht zuletzt Verteidiger wollen bezahlt werden dafür, dass dem Recht zur Geltung geholfen wird. Und wenn der böse Bube dann (zu Recht?) verurteilt wird, dann soll er dies auch gefälligst selbst tragen, dachte sich der Gesetzgeber und erfand den § 465 StPO.

Nur dann, wenn der böse Bube gar keiner war, dann will er das Gericht auch davon überzeugen. Nun kann man – abgesehen von denjenigen, denen es ums Prinzip geht – zwei Klassen von Angeklagten unterscheiden:

  • Angeklagte, die entweder so viel Geld haben, dass es ihnen nichts ausmacht oder Angeklagte, die so viele Schulden haben, dass es sie gar nicht mehr kümmert, wenn noch mehr dazu kommen
  • Angeklagte, für die ein paar Tausend € Verfahrenskosten und Auslagen den finanziellen Ruin bedeuten

Dies führt zu der bizarren Situation, dass gerade diejenigen Angeklagten, die sich weit überwiegend rechtstreu verhalten, auch diejenigen sind, die zögern, ihre Rechte in einem Strafverfahren wahrzunehmen. Und wenn dann noch Staatsanwaltschaften und Gerichte auf Autopilot Entscheidungen fabrizieren, dann rüttelt das an den Grundfesten des Rechtsstaats.

Ein Beispiel aus jüngster Zeit:

Der Mandantin wurde eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) vorgeworfen. Sie saß mit 1,11 Promille in ihrem Auto, ca. 500 Meter von daheim entfernt, und hat sich ein bisserl was hinter die Binde gekippt. Weils kalt war, hat sie den Motor kurz angehabt, um die Heizung anzuschalten. Die hinzukommende Polizei folgerte – ohne weitere Anhaltspunkte – aus dem warmen Motor, dass sie dorthin gefahren sein muss. Gesehen hat es keiner. Der zuständige Staatsanwalt kümmert sich natürlich nicht um die Einlassung der Mandantin und beantragt einen Strafbefehl, den das Gericht – offensichtlich ungelesen – unterschreibt. Fahrerlaubnis weg und 1.500,00 € Geldstrafe. Für eine Tat, die nicht nachgewiesen werden kann.

Die Mandantin entscheidet sich, den Strafbefehl zu akzeptieren. Nicht, weil er inhaltlich richtig wäre. Sondern weil sie es sich finanziell nicht mehr leisten kann, weitere Kosten zu produzieren, wenn die – leider nicht geringe – Gefahr besteht, dass das Gericht auch nach durchgeführter Hauptverhandlung und ohne weitere Beweise zu einer Verurteilung kommt.

Fazit: Jemand, der genug Geld hat oder dem entsprechende Schulden egal sind, hätte möglicherweise – einen halbwegs rechtstreuen Richter vorausgesetzt – einen Freispruch erlangen können, so dass die Staatskasse die Kosten und Auslagen zu tragen hat. Derjenige, der das Risiko aus finanziellen Gründen nicht eingehen kann, dem bleibt diese Möglichkeit verwehrt.

5 Gedanken zu „Zwei-Klassen-Strafrecht

  1. Dieser Beitrag spricht mir aus dem Herzen.Gegen 2 ” Zeugen ” mit gleichen Interessen,die sich abgesprochen haben war ich vor dem Amtsgericht Dannenberg ohne Anwalt machtlos. Berufung/Revision/Anwalt ? War mir finanziell zu risikoreich.Und alle wußten,daß die
    Zeugen lügen.

  2. Das Land mit den meisten Gesetzen der Welt hat gleichzeitig eine in weiten Teilen völlig verkommene Justiz. Man erinnere sich an die Redtube-Abmahnaffäre. Thomas Urmann, Daniel Sebastian, Ralf Reichert, Philipp Wiik, Andreas Roschu, Oliver Hausner und Jutta Schilling stehen trotz vermutlich berechtigter und erfolgversprechender Strafanzeigen und dem Verdacht auf Bildung einer kriminellen Vereinigung seltsamerweise immer noch nicht vor dem Richter.

  3. Ähnlich in der Konstellation Edathy: Man kann kaum einem Mandanten ernsthaft raten, den Strafprozess auf Gedeih und Verderb zu Ende zu führen. Allein die Verteidigungskosten dürften die angebotene Einstellungssumme bei Weitem übersteigen. Im Falle einer Honorarvereinbarung, die viele Verteidiger schließen, sind die Kosten im Falle eines Freispruchs nicht einmal aus der Staatskasse gedeckt.

    Das wissen Staatsanwaltschaften und Gerichte natürlich genau und können dem Beschuldigten dadurch sogar ein (u.U. falsches) Geständnis abpressen.

    • Meine Güte, ist das alles schlimm mit der deutschen Justiz. Was für ein Glück, dass ich vor einigen Jahren nach Nordkorea ausgewandert bin.

  4. Das ist gut beobachtet. Genau so ist es. In der Wirtschaft hieße diese Gruppe Mittelstand, die für die ganz Armen – denen alles egal ist – und die ganz Reichen – die sowieso machen, was sie wollen – die Mitverantwortung trägt.

    P.S.: Das mit der Rechenaufgabe bei der Eingabe setzt echt Vorkenntnisse voraus!

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