Schika-was?

Manche Arbeitgeber gehen davon aus, dass ihr Wort Gesetz ist und der Arbeitnehmer gefälligst zu tun hat, was man ihm anschafft, egal ob er dafür eingestellt wurde oder nicht. Da soll der Oberarzt auch mal die Toiletten schrubben und der IT-Techniker den Schnee schippen. Ganz besonders allergisch reagiert dieser Typ Arbeitgeber dann auf Arbeitnehmer, die ihre Rechte kennen und sich weigern, solche Aufgaben zu übernehmen. Dann wird der Arbeitgeber erst richtig kreativ mit der Zuteilung schikanöser…äh…sinnvoller Tätigkeiten.

So ergeht es auch einem Mandanten. Er ist als Haustechniker in einer Klinik angestellt, was den Arbeitgeber nicht daran hindert, ihn zum Schrubben der Treppen und Schneiden der Bäume einzuteilen. Der neueste Einfall: Er solle die Bettennotfallrampe abschleifen und neu streichen. Diese soll dazu dienen, im Notfall die Krankenbetten zu evakuieren. Eigentlich eine gute Idee – wenn sie nicht an einem Fenster mit 80 cm Breite angebracht worden wäre. Die Betten sind nämlich mindestens einen Meter breit.

Ein Schelm, wer da Böses denkt…

2 Gedanken zu „Schika-was?

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