In der gefühlten unendlichen Geschichte eines Rechtsstreits zwischen unserem Mandanten und einem großen Energieversorger (ich hatte hier, hier und hier darüber berichtet) hatten wir beim zuständigen Amtsgericht – bei dem bereits der Rechtsstreit über die Duldung der Sperrung anhängig ist – eine einstweilige Verfügung erwirkt, die es dem Energieversorger untersagt, die Sperrung durchzusetzen, bis nicht der Rechtsstreit erledigt ist.
Davon unbeeindruckt – oder weil die einstweilige Verfügung noch nicht bei einer der vielen damit befassten Stellen angekommen scheint – erhielt unser Mandant eine weitere Androhung der Einstellung der Energieversorgung. Besonders ironisch dabei folgender Abschnitt des Schreibens:
Bitte ermöglichen Sie ab diesem Tag den Zutritt zum Zähler. Vielen Dank. Sollte kein Zutritt möglich sein, werden wir diesen gerichtlich durchsetzen.
Formbrief oder nicht, aber etwas anzudrohen, was man gerade eben bereits versucht, ist m. E. etwas peinlich. Oder wäre es, wenn die betreffende Abteilung wüsste, womit denn andere Abteilungen im Haus sich beschäftigt habe.
PS: Begründung des Gerichts für den Erlass der einstweiligen Verfügung? U. a. venire contra factum proprium.