Wundersamer Fristablauf

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David Vignoni / Wikimedia Commons [GNU LGPL Lizenz]

Das Amtsgericht übersendet unserer Mandantin mit Datum 04.11.2014 ein Schreiben, wonach ihr statt Erlass eines Strafbefehls die Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO angeboten wird, wenn sie dafür freiwillig auf ihre Fahrerlaubnis verzichtet. Das Schreiben enthält u. a. den Satz:

Bitte teilen Sie daher binnen zwei Wochen mit, ob Sie mit obiger Sachbehandlung einverstanden und bereits sind, auf Ihre Fahrerlaubnis zu verzichten.

Weil in Bayern die Uhren aber bekanntlich anders ticken oder die Ungeduld am Jahresende besonders groß ist, erlässt die selbe Richterin am 10.11.2014 den beantragten Strafbefehl. Das nenne ich mal einen wundersamen Fristablauf.