BGH bestätigt Urteil gegen Lehrerin, die ihren Kollegen mit Falschaussage hinter Gittern gebracht hat

Für Horst Arnold, den mittlerweile verstorbenen Ex-Kollegen von Heidi K., den diese mit ihrer Aussage über eine erfundene Vergewaltigung 5 Jahre ins Gefängnis gebracht, kommt diese Entscheidung zu spät, aber sie kommt: Der BGH hat mit Beschluss vom 22.10.2014 – Az. 2 StR 62/14 – die Freiheitsstrafe von 5 1/2 Jahren wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft (§§ 239 III, 25 I StGB) bestätigt. Damit ist das Urteil des LG Darmstadt (Urteil vom 13. September 2013 – 15 KLs 331 Js 7379/08) rechtskräftig.

Die Hintergründe dieses tragischen Justizirrtums finden sich bei der SZ im Bericht zum ursprünglichen Urteil hier.