“Falsches Toilettenpapier”

Rechtsstreit vor dem Amtsgericht, die Parteien, Vermieter und Mieter, stritten, wie so oft, darum, ob ein Mangel vorliegt, wer daran schuld sei und – wichtig – wer bezahlen muss. Im konkreten Fall waren die Toiletten in einem Gewerberaum verstopft, mit der Folge, dass die Abwässer nun in die Toilettenräume abflossen, was den Mieter gar nicht erfreute, der dem Vermieter den Mangel angezeigt und dann die Miete gemindert hat.

Im Rechtsstreit trug der Vermieter nun vor, der Mieter sei doch selbst schuld an der Verstopfung, weil er u.a. das “falsche Toilettenpapier” verwendet habe.

Was leider nicht erwähnt wird, ist, wie Toilettenpapier, also ein Produkt, das seiner Bestimmung nach heruntergespült werden soll, “falsch” sein kann.

Da das Verfahren mit einem Vergleich endete, musste das Gericht diese Frage im Endeffekt nicht entscheiden. Schade eigentlich. Auf die Erörterungen hierzu im Urteil wäre ich gespannt gewesen… =)

4 Gedanken zu „“Falsches Toilettenpapier”

  1. Die Toilette ist wahrscheinlich nur für 2-lagiges (Reibeisen) Toilettenpapier ausgelegt, das man wegen seiner rauen Oberfläche am liebsten gar nicht zum Körper lassen möchte und deshalb kaum verwendet 😉

    • Im vorliegenden Fall wurde – auf Wunsch des Vermieters – einlagiges Toilettenpapier verwendet. Weniger Lagen dürften – denke ich als Laie – nicht möglich sein 😉

  2. Zur Info: Vakuumtoiletten wie sie z.B. in der Bahn oder in Flugzeugen verwendet werden moegen klein Klopapier mit zu langen Fasern. Die koennen dann in den Leitungen haengenbleiben und eine Art Pappmache bilden, das die Leitungen verstopft. (Daher soll man auch kein eigenes Papier oder die Papier-Handtuecher in die Toiletten in den Zuegen werfen.)

    Inwieweit das hier zutrifft ist natuerlich eine andere Frage…

    • Es handelte sich um natürlich eine handelsübliche Toilette in Geschäftsräumen, die kein Zug oder Flugzeug sind. Zumindest wurde den Mietern nie gesagt, dass es sich um besonders empfindliche Vakuumtoiletten handeln würde. 😉

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