Teure Beratungsresistenz

Für den Anwalt gibt es nichts schlimmeres – für den gegnerischen Anwalt nichts schöneres – als den beratungsresistenten Mandanten, der nach dem Motto “Geld spielt keine Rolle” Prozesse führen lässt, die von vorneherein aussichtslos sind.

Der eigene Anwalt bekommt zwar seine Gebühren ohnehin, aber dennoch ist es für das Selbstwertgefühl vieler Kollegen nicht gut, wenn der eigene Mandant ausdrückliche Ratschläge zum Prozessrisiko in den Wind schlägt. Und wenn der Prozess dann wie vorhergesagt verloren geht, ist der Anwalt dem Zorn des Mandanten ausgesetzt, der natürlich glaubt, der verlorene Prozess sei Schuld des Anwalts.

So auch gestern beim Amtsgericht in München. Einfache WEG-Sache, Mandantin würde gerne die Waschküche mitbenutzen, die im Gemeinschaftseigentum steht. Mehrheitseigentümerin hat sie zugesperrt und verweigert die Nutzung mit einer Argumentation, die die Kollegin der Gegenseite im Termin mit “Sie findet, sie sei allein nutzungsberechtigt” zusammenfasst. Das Gericht nimmt daher in der Güteverhandlung alle Argumente der Gegenseite mit kurzen Worten auseinander und rät dringenst zu einem Anerkenntnis. Die Kollegin erklärt zerknirscht, dass sie dazu nicht berechtigt sei. Also wird es ein Urteil geben.

Kosten für die dann gerichtliche Nachhilfestunde: voraussichtlich ca. 3.000,00 €. Das Gericht und ich haben uns bei der Kollegin herzlich bedankt; so einfach verdient man sein Geld leider sehr selten. Die Kollegin, die ihrer Mandantin erklären muss, dass sie ihre Sturheit 3.000,00 € gekostet hat, beneide ich nicht. Nur die seltensten Mandanten sind bereit zu akzeptieren, dass der Fehler der ihrige war.